Erbauschlagung, Immobilie trotzdem im Sozialhilferegress?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Deine Mutter zum Zeitpunkt der Erbausschlagung weder pflegebedürftig, noch in Not war, ist es kein Problem.

Eine Erbschaft zugunsten seines eigenen Erben auszuschlagen, ist ein normaler Vorgang.

Interessant wäre noch zu wissen, ob es eine vermietete Immobilie ist, oder ob sie selbst darin wohnt.

Bei einer vermieteten Immobilie hätte sie auf eine Einkunftsquelle verzichtet, bei einer selbstbewohnten auf eine. Immobilie, die ihr zwar die Miete erspart, aber auch viel Geld kosten kann. Davor dürfen ältere Leute auch schon mal Angst haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
josephvoit 
Fragesteller
 10.09.2022, 09:33

Super. Danke. Sie wohnt noch selbst darin. Mietfrei.

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berlina76  10.09.2022, 10:10
@josephvoit

In dem Fall solltet ihr aber anschliessend zum Notar und ihr Niesbrausrecht genau aufschlüsseln und eintragen lassen, wenn das nicht schon zu Lebzeiten deines Vaters passiert ist, auch, damit du später nicht auf Nebenkosten sitzen bleibst, wenn sie keine Grundmiete zahlt.

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josephvoit 
Fragesteller
 10.09.2022, 10:31
@berlina76

Das Niesbrauchrecht ist aber nur für sie, oder? Mit dem Sozialhilferegress hätte das nichts zu tun?

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Eifelia  10.09.2022, 10:34
@josephvoit

Nießbrauch bedeutet grob gesagt, dass sie alles mit der Wohnung machen kann außer verkaufen - selbst nutzen, vermieten, unentgeltlich überlassen, leer stehen lassen.

Nur für die Eigennutzung dient ein Wohnrecht.

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berlina76  10.09.2022, 10:45
@josephvoit

Kommt drauf an. Man kann eintragen lassen, das das Recht mit Auszug(Pflegeheim) erlischt, dann hat die Mutter und das Amt keine Ansprüche, gild das Recht bis zum Tod, kann das Amt verlangen, das man die Wohnräume dann vermietet oder einen Kaltmietausgleich an die Mutter zahlt oder gar, das man ihr das Niesbrauchsrecht in einer Summe auszahlt, wenn sie die Räumlichkeiten nicht mehr Nutzen kann. Und entsprechend können diese Gelder auf Sozialhilfeansprüche gegengerechnet werden.

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josephvoit 
Fragesteller
 10.09.2022, 10:59
@berlina76

Wenn ich das richtig verstehe, bei keinem Niesbrauchsrecht würde auch kein Anspruch des Sozialamtes bestehen? Momentan wohnt sie einfach darin und zahlt Strom und Ölkosten. Alles andere wie Grundsteuer etc. zahle ich.

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wfwbinder  10.09.2022, 11:05
@josephvoit

Stopp.

Von einem Nießbrauch, oder Wohnrecht stand nichts in der Frage.

Hast Du für die Mutter einen Nießbrauch eintragen lassen?

Kein Wohnrecht?

Das ändert die Sachlage. Wenn Deine Mutter ein Wohnrecht hätte, und das vernünftig formuliert wäre, so wäre es unproblematisch. Bei einem Umzug in ein Pflegeheim würde es einfach entfallen.

Wenn Du ihr einen lebenslänglichen Nießbrauch hast eintragen lassen, sollte der, der Dir das geraten hat, später die Folgen tragen müssen.

Damit hat Deine Mutter die Nutzung der Wohnung bis an das Lebensende. Wenn sie also nicht mehr selbst darin wohnt, steht ihr die Miete aus der Vermietung der Wohnung zu.

Wenn mir das mit dem Nießbrauch einer geraten hätte, würde ich eventuell zum Mörder.

Hast Du etwa nicht Deinen Steuerberater gefragt?

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josephvoit 
Fragesteller
 10.09.2022, 11:15
@wfwbinder

Also eingetragen ist bei einem Notar gar nichts. Beim Nachlassgericht hat sie das Erbe ausgeschlagen und das ist dann auf mich übergegangen. Ich steh im Grundbuch.

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wfwbinder  10.09.2022, 11:18
@josephvoit

Dann ist ja alles in Ordnung. Aber warum hast Du dann die falsche Annahme von @berlina kommentiert und nicht diese Antwort gegeben?

Wenn es kein eingetragenes Nießbrauchsrecht gibt, ist alles gut.

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josephvoit 
Fragesteller
 10.09.2022, 11:29
@wfwbinder

Sie kennen sich aber gut aus mit der Materie. Sind anscheinend vom Fach?!

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wfwbinder  10.09.2022, 13:23
@josephvoit

Na ja so etwas. Seit 1972 in der Steuerberatung (Ausbildungsbeginn), seit 1979 Steeurbevollmächtigter,, seit 1986 Steuerberater und später noch Ökonomie und Rechtswissenschaften studiert (Dr. iur.). Für den Hausgebrauch reicht es meist.

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Ein Positives Erbe darf nicht ausgeschlagen werden, wenn man zum Zeitpunkt der Ausschlagung hilfsgelder vom Staat bekommt.

Währe das eine Schenkung und sie würde zu einem späteren Zeitraum vom Sozialamt abhängig werden könnte das Amt Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückfordern.

Hier ist es aber ein Erbe. Daher glaub ich nicht, das das Amt hier Ansprüche melden kann.