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Einführung einer Jahresabrechnung (WEG-Abrechnung) nach mehr als 10 Jahren möglich?

Hallo Community,

wir haben eine familiäre Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund mehrerer Erbvorfälle. Das heißt, jegliche Kommunikationen haben unter uns, in der Familie, stattgefunden ohne jeglichen (außer)-ordentlichen Eigentümerversammlung. Eine Partei besitzt die hälfte einer Wohnung dieser Gemeinschaft.

Da wir wissen, dass diese Person keine finanzielle Mittel vorweisen kann und es aus privaten Streitigkeiten nicht möglich ist, dass die Person in die geteilte Eigentumswohnung ziehen kann, haben wir aus familiären Sinn und der Fairness zu Gute jegliche Kosten zum Tragen der Wohnung selbst übernommen. Damit hatten wir bis jetzt auch kein Problem. Man muss noch dazu sagen, dass diese Wohnung u.a. aufgrund von einer fehlender Heizung und Weiterem nicht bewohnbar ist und hier auch keine Mieteinnahmen zustande gekommen sind. Sie steht bis heute leer.

Nach mehr als 10 Jahren möchte diese Person nun ausbezahlt werden oder den Anteil verkaufen. Das ist natürlich auch das Recht dieser Person. Wir möchten diese Wohnung gerne behalten und haben nach einer Wertermittlung ein dem Resultat entsprechendes Angebot erstellt. Die Partei möchte dieses Angebot nicht annehmen, da die Person sich durch einen Verkauf mehr erhofft.

Nun wird diese Person leider sehr persönlich und stellt uns unter Druck, die Wohnung an eine dritte Person zu verkaufen. Dies geschieht aber aktuell nicht über den Rechtsweg. Auch zu einer ihr zustehende Zwangsversteigerung ist es bisher nicht gekommen.

Aus diesem Grund möchten wir für uns alle und nicht nur für die hier angesprochene Person fair werden und eine Jahresabrechnung einführen. Nicht mal rückwirkend, sondern einfach nur ab diesem Jahr bis wir zu einer Einigung (Verkauf, Auszahlung, etc.) kommen. Ist es möglich, eine solche Jahresabrechnung nach der langen vergangenen Zeit einzuführen?

Vielen Dank!

eigentumsrecht, Immobilien, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnen, Eigentümergemeinschaft
WEG will genehmigte Terrassenüberdachung entfernen lassen?

Ich habe vor vielen Jahren eine Wohnung mit einer Terrassenüberdachung gekauft, die vom Vorbesitzer durch einen Fachbetrieb errichtet (Genehmigung u. Rechnung) wurde mir beim Kauf gezeigt.

Nun gab es Eigentümerwechsel (4 Parteienhaus) im ges. Haus. Diese möchten durch einen neuen Beschluss die Terrassen und Balkone einheitlich sanieren. In diesem Sinne wurde mir von der Hausverw. mitgeteilt, dass die Überdachung meiner Terrasse entfernt werden muss. Nach meinem Veto, wurde ich aufgefordert, den damaligen Genehmigungsbeschluss der WEG vorzuzeigen. Wie gesagt, dies war vor meiner Zeit.

Es handelt sich um die selbe Hausverwaltung von damals!! D.h.die haben den Beschluss selbst. (Leider geht die HW immer mit der Mehrheit und ist nicht neutral)

Meine Frage, bin ich in der Beweispflicht? Ich habe der Hausv. geschrieben, dass sie den Beschluss beim Vorbesitzer anfordern können (dieser ist ebenfalls noch in deren Betreuung, durch andere Immobilie) oder einfach in ihren Protokollen nachlesen. Dürfen die mir die Überdachung einfach nach 10 Jahren Eigentum abreissen, ohne meine Zustimmung? oder die Genehmigung im Nachhinein wieder zurückziehen?

Es wurde mir auch mitgeteilt, dass die Überdachung schwere Mängel aufweise. Dies ist aber nicht der Fall. Für mich ist dies schikane, um das Entfernen gerechtfertigen zu können. Bin auch ich hier in der Gegenbeweispflicht?

eigentumsrecht, Immobilien
Kann ein Miteigentümer Renovierung verweigern und auf Hausverkauf bestehen?

Mein Onkel und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses zu gleichen Teilen 50:50. Ich bewohne in diesem Haus die untere Etage, von meinem Onkel die Tochter die obere Etage, er selber wohnt nicht in diesem Haus. Er kümmert sich auch um nichts. Was an Reparaturen bisher anfiel, übernahmen es mein Partner und ich auf unsere Rechnungen. Mein Onkel bot mir schon vor ca. 3 Jahren an, seine Haushälfte abzukaufen, sobald seine Tochter ausgezogen ist. Er nannte mir damals eine Summe für seine Hälfte mit der ich einverstanden war. Leider habe ich mir das nicht schriftlich von ihm geben lassen, weil ich Vertrauen zu meiner Verwandtschaft hatte. In der Zwischenzeit renovierte ich ¾ des Gartens, die untere Etage, die ich bewohne und diverses auf meine Rechnung. Ende dieses Jahres ist es nun soweit und seine Tochter zieht aus. Nun kam er und will für seine Hälfte 30 % mehr als angeboten, mit der Aussage die Grundstückspreise seien in der Zwischenzeit gestiegen. Ich sagte ihm, dass ich das nicht bezahlen kann und will. Jetzt will er, dass das komplette Haus verkauft wird und somit dann jeder seinen Teil bekommt. Das will ich aber nicht, da er daraus Gewinn machen würde, wegen der Wertsteigerung aufgrund meiner Renovierungen. Kann er darauf bestehen? Außerdem ist das Haus fast 60 Jahre alt und muss dringend saniert werden. Ich habe bereits das 3. Jahr Schimmel im Schlafzimmer. Er verweigert aber die Sanierung, weil er kein Geld in dieses Haus stecken möchte. Kann er das einfach so ablehnen oder ist er verpflichtet hälftig mitzuzahlen?

eigentumsrecht, Hausverkauf, Recht, Teilungsversteigerung, Zivilrecht, BGB, Renovierungskosten

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