Darf ein Gerichtsvollzieher mein Cross Motorrad/Auto Pfänden?
Darf ein Gerichtsvollzieher mein Cross Motorrad Pfänden was letztes Jahr neu gekauft wurde, aber der Besitzer laut Kaufvertrag meine Mutter ist?
Das gleiche bei "meinem" Auto. Im Kaufvertrag steht meine Mutter und zugelassen ist es auch auf meine Mutter, ich bin nur Nutzer sag ich mal.
Ich wohne bei meiner Mutter und bei meinen Großeltern, das Motorrad und Auto steht bei meinem Opa in der Garage/Hof.
Und Darf der GV in die Garage meines Opas schauen?
2 Antworten
Wie kann denn im Kaufvertrag stehen, wer Besitzer ist?
Besitz ist nichts anderes als tatsächliche Herrschungsmacht. Du meinst wahrscheinlich, die Mutter hat das Motorrad gekauft und Du hast das Geld dafür zur Verfügung gestellt. Dann ist die Mutter aber auch Eigentümer des Motorrads.
Dito beim Auto.
Pfänden darf der Gerichtsvollzieher bewegliche Gegenstände, die im Besitz des Vollstreckungsschuldners stehen, sofern nicht sofort erkennbar ist, dass sie nicht in dessen Eigentum stehen. In allen anderen Fällen wird gepfändet und der Eigentümer muss dann Rechtsmittel gegen die Pfändung einlegen.
Gegen wen vollstreckt der Gerichtsvollzieher denn?
Gegen Dich, oder gegen Deine Mutter?
Das Deine Mutter Eigentümerin ist, dafür ist die Zulassungsbescheinigung ein Indiz, aber kein endgültiger Beweis.
Der Gerichtsvollzieher pfändet erstmal und Deine Mutter beweist dann, dass es Ihr und nicht Dir gehört, für den Fall, dass gegen Dich vollstreckt wird.