Mein AG hat mir 250€ vom Lohn abgezogen auf Grund von Umsatzverlust, ist dies rechtens?

3 Antworten

Wenn mein Mitarbeiter mir sagen würde , ich habe Schlafstörungen und kann nicht den Laden aufschließen, würde ich dem einen Vogel zeigen

Nein, 25% sind nicht rechtens. Rechtens ist ein Schadensersatz in Höhe des zu erwarten gewesenen Umsatzes zu der Zeit. Ggf währe der aber noch höher ausgefallen, als die angesetzten 250€. Das währe eben entsprechend der Umsätze an anderen Tagen zu ermitteln. Dazu gibt es dann eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung. Das währe der Rechtsweg.

Nur, wenn dem AG ein Attest eines Arztes vorliegt, das du diverse Arbeiten nicht machen kannst, wie z.b. eben die Frühschicht oder dich dein Arzt für diesen Zeitraum tatsächlich Krank schreibt, währe es möglich gewesen dagegen vor zu gehen.

Ergo, nimm die 250€ hin und sieh zu, das dich dein Arzt mittels Attest von der Einteilung in die Frühschicht befreit.

Solange du keine ordnungsgemäße AU ablieferst, ist das Arbeitsverweigerung. Wenn es im Arbeitsvertrag eine solche Klausel gibt und du diesen Vertrag unterschrieben hast, dann darf er das.