Mahnbescheid nach 5 Jahren?

4 Antworten

Ist diese Forderung verjährt?

Sofern die Verjährung weder unterbrochen noch zwischenzeitlich gehemmt wurde: Ja.

Widersprich dem Mahnbescheid frist- und formgerecht (schriftlich innerhalb von zwei Wochen, adressiert an das ausstellende Gericht) mit Verweis auf die eingetretenen Verjährung. Wenn der Gläubiger dann der Ansicht ist, es wäre keine Verjährung eingetreten, kann er das ja entsprechend darlegen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Damit Verjährung eintreten kann, muss eine Forderung erhoben worden sein. Das ist bei Klarna alles andere als klar ersichtlich.

Was Klarna betreibt, ist Factoring. Heist die kaufen Forderungen auf und treiben das Geld dann ein. Wenn das nicht mehr möglich ist, zahlt eine Forderungsausfall-Versicherung einen Anteil.

Im Klartext heist das, wenn man mit Klarna bezahlt, dann stimmt man einem Factoring zu.

Entscheidend ist, wann Klarna die Bezahlung bei Dir gefordert hat. Das ist der Verjährungs-Beginn. Nicht der Kauf bzw. die Bezahlung. Aber wenn die Kanzlei das 2017 übernommen hat, dann sollte das verjährt sein. Die Forderung ist ja davor entstanden.

Man muss aber aktiv die Verjährung erklären, am besten per Einschreiben oder Fax.

Verjährung, sofern diese vorliegt, tritt nicht automatisch ein.

Hierauf muss man sich berufen, diese erklären.

Und dann heißt es abzuwarten, wie die reagieren.

Denn wurde das damals z. B. bereits tituliert, liegt noch keine Verjährung vor.

Wenn Du diesem Mahnbescheid mit der Einrede der Verjährung widersprichst, sollte eine Titulierung für eine Forderung aus 2018 (?) nicht mehr möglich sein.