Hallo, habe eine Mahnung erhalten wegen einem unbezahlten Monat Spotify in 2014 und soll nun 121 Euro zahlen. Wie kann ich Widerspruch einlegen?

5 Antworten

Wie ist denn die Mahnung gekommen? Mit der Post oder per E-Mail. Falls es sich um eine E-Mail handelt: In den Spam-Ordner damit und nicht weiter beachten!

Und Obacht bei solchen angeblichen Mahn-E-Mails! Sie kommen oftmals mit einer ZIP-Datei im Anhang, in der sich ein Computer-Virus befindet; auch wenn im E-Mail-Text der persönliche Namen und ggf. die Adresse auftaucht. Das ist bekannt, dass gerade so etwas im Umlauf ist. Die angeblichen Mahnungen kommen dabei auch von Amazon oder Paypal. Die Adressen stammen vermutlich aus einem Datendiebstahl.

Wer vor hat, sich eine offene Forderung einzuklagen, der muss erst einmal auf eine sorgfältige Weise versucht haben, die Forderung einzutreiben und dies dem Gericht belegen. Dazu gehört, dass dies auf dem Postweg geschieht und zumindest per Einwurf-Einschreiben realisiert wurde. Das weiss jedes Inkasso-Unternehmen und das wissen auch alle etwas seriöseren Firmen.

Wenn die Mahnung dennoch per Briefpost kam, das Inkasso-Unternehmen wirklich existiert und eine Inkasso-Zulassung hast; der Kauf bei Spotify wirklich stattfand und es lediglich nur keine Rechnungen gab, dann sollte man wiederum einfach mal mit dem Inkasso-Unternehmen reden. Wenn die seriös sind, dann schalten die schnell auf kulant und fordern nur noch die 9,99 statt die 121,31.

Was kann ich nun tun?

Keine Ahnung, du hast ja nun so gar nichts darüber geschrieben, ob die Forderung nun berechtigt ist oder nicht.

Also zwischen "gemütlich zurücklehnen und Popcorn kauen" und "bezahlen" ist hier alles möglich, nicht wahr?

Erst mal zwischen Mahnbescheid + Mahnung unterscheiden

EIn Mahnbescheid kommt von Gericht. Wir dem nicht wiedersprochen kann man der Forderung nicht mehr widersprechen und ein Gerichtsvollzieher wird die Forderung in kürze eintreiben. Da muss man Widerspruch einlegen !!!! Dazu liegt ein Formular bei.

Eine Mahnung ist nur ein Stück Papier das irgendjemand schickt. Da passiert erst mal nichts viel. Die werden kaum auf ein anderes Stück Papier das du Widerspruch nennst ihre Arbeit einstellen.

Besteht denn eine Forderung oder Vertrag ?? Dazu zählt auch ein Handyklick.

"Am 25.2 17 habe ich einen Mahnbescheid von einer Firma in Stockholm erhaltem"

Wie ist der Mahnbescheid denn gekommen, im gewöhnlichen Briefumschag oder mit Zustellung (gelb)? Stammt der denn von einem Gericht oder von einer Firma? Wenn er von einer Firma kommt, ist es kein Mahnbescheid, sondern eine normale Mahnung.

Ich gehe davon aus, das die hier in Deutschland nicht klagen werden, wg. der zu erwartenden Kosten und Risiken. Ich würde nicht zahlen.

Besonders darauf achten, ob sie ein gerichtliches Mahnverfahren in Deutschland anstossen.
Das kommt dann per Zustellung (gelb).

Dann in jedem Fall der Forderung widersprechen.

Jetzt würde ich gar nix unternehmen, nicht einmal antworten. Besonders sicher können Sie sein, wenn es ein gewöhnlicher Brief ist.

Das ist so eine typische Betrugsmasche mit kleineren Beträgen. Irgenwo auf der Welt behauptet jemand, da man im Internet irgend etwas bestellt hätte. Derjenige verkauft dann die Scheinforderung. Diese Leute machen das massenhaft solche Briefe zu verschicken.

So ist das halt, wenn man seine Anschrift und Personalien im Netz kund tut.


Googel mal den Absender und Betrug.

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Am 25.2 17 habe ich einen Mahnbescheid von einer Firma in Stockholm erhaltem

Von Firmen kommen keine Mahnbescheide, die kommen von Amts- oder Arbeitsgerichten. Firmen können diese in Auftrag geben, genau wie jeder Mensch auch, der bereit ist die Gerichtskosten zu tragen.

  • Ob die Hauptforderung berechtigt ist, wirst du selbst am besten wissen. Rechnungen von Spotify müsstest du im Rahmen deines Abos einsehen können und auch wann diese fällig sind.
  • Verzugszinsen, kannst du selbst nachrechnen.
  • Mahngebühren sind überzogen. Pro Brief maximal 2,50 €.
  • Auskunftsgebühren kommen nur in Frage wenn deine Adresse nicht hinterlegt war und man diese hat ermitteln müssen.
  • Inkassogebühr ist zu hoch für ein Schreiben einfacher Art. Maximal 0,3 Satz (2301 VV RVG).
  • Ebenso die Auslagenpauschale.

Wenn es sich um einen Mahnbescheid handeln würde, läge diesem eine Rechtshelfsbelehrung und ein Antwortbogen bei.