Mahnbescheid: Hauptforderung beglichen, Nebenforderungen nicht, was tun?
Mein ehemaliger Vermieter schuldete mir 195,83€ Nebenkostenguthaben. Nach mehrmaligen erfolglosen Erinnerungen habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt und dafür 36€ Gerichtsgebühr vorgestreckt. Dazu noch Verzugszinsen und Auslagen für Porto als Nebenforderung geltend gemacht.
10 Tage nach Beantragung des Mahnbescheids hat der Vermieter die Nebenkosten an mich bezahlt, allerdings ohne Nebenforderungen und er hat dem Mahnbescheid gänzlich widersprochen. Was muss ich tun um nicht auf den Gerichtskosten und Nebenforderungen sitzen zu bleiben?
3 Antworten
Du müsstest jetzt die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen, sofern du das nicht bereits im Mahnbescheid getan hast (Zeile 45). Das Verfahren wird erst durchführt, wenn du die Gerichtskosten vollständig eingezahlt hast. Berechnen kannst du diese z. B. mit diesem Gebührenrechner.
Du musst jetzt die Klage beim Amtsgericht einreichen.
Na klagen, was auch sonst? 😜😁😎
Die Hauptforderung wurde ja schon bezahlt. Was und wie muss ich dann beantragen, dass ich Nebenforderungen und Gerichtskosten bekomme?
Ich würd das am liebsten ohne Anwalt machen, geht das? Oder würde ich die Anwaltskosten eh vom Schuldner erstatten bekommen? Will halt nicht dass das Kostenrisiko so hoch ist... was muss ich da beantragen um Nebenforderungen zu bekommen und die ganzen Gerichtskosten zurück zu bekommen? Die Hauptforderung ist ja schon bezahlt.