Mahnbescheid: Hauptforderung beglichen, Nebenforderungen nicht, was tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du müsstest jetzt die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen, sofern du das nicht bereits im Mahnbescheid getan hast (Zeile 45). Das Verfahren wird erst durchführt, wenn du die Gerichtskosten vollständig eingezahlt hast. Berechnen kannst du diese z. B. mit diesem Gebührenrechner.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Isogova 
Fragesteller
 30.04.2021, 08:16

Ich würd das am liebsten ohne Anwalt machen, geht das? Oder würde ich die Anwaltskosten eh vom Schuldner erstatten bekommen? Will halt nicht dass das Kostenrisiko so hoch ist... was muss ich da beantragen um Nebenforderungen zu bekommen und die ganzen Gerichtskosten zurück zu bekommen? Die Hauptforderung ist ja schon bezahlt.

0
MonavdH  30.04.2021, 21:30
@Isogova

Ja. Das geht. Jeder Mensch kann eine Klage beim Amtsgericht einreichen. Dort besteht bei dieser Höhe kein Anwaltszwang.

0

Na klagen, was auch sonst? 😜😁😎

Isogova 
Fragesteller
 30.04.2021, 08:17

Die Hauptforderung wurde ja schon bezahlt. Was und wie muss ich dann beantragen, dass ich Nebenforderungen und Gerichtskosten bekomme?

0