Mahnbescheid - Prozessgericht
Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids online erstellt.
Sachlage: Rückforderung meiner Kaution gemäß Mietvertrag (Auszug war 2011, Antrag wurde Dezember 2014 gestellt, wollte Verjährung hemmen, da Vermieter trotz siebenfacher Aufforderung und ohne Forderungen zu haben bisher nicht zurückzahlte)
Antragsteller (ich) wohnhaft in Würzburg -> daher Bayern - Amtsgericht Coburg
Antraggegner (Vermieter, Privatperson) wohnhaft in München (extra Adresse durch EMA prüfen lassen, ob diese noch passt)
Mietwohnung in Frankfurt
Der automatisierte Antrag wirft als Prozessgericht München aus. Eine Rechtspflegerin meinte, das wäre falsch, da es um eine Mietsache geht und bei diesen das Prozessgericht immer am Ort der Wohnung wäre - demnach Frankfurt. Eine andere Rechtspflegerin, die auch noch dazu gerufen wurde und befragt wurde, meinte wiederum das Gegenteil.
Demnach große Verwirrung und ich wurde abgespeist, man wisse es nicht...
Kann mir jemand helfen und mit Sicherheit sagen, welches das richtige Prozessgericht ist (Ort der Mietwohung, um dessen Kaution es geht oder Wohnsitz des Vermieters) und in welchem Gesetz und Paragraphen dies steht. Es kann doch nicht sein, dass dies nicht eindeutig geregelt und definiert ist.
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Hallo,
Für die Klage ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, zuständig.
http://www.gutefrage.net/frage/mietkaution-wird-nicht-gezahlt-was-kann-ich-als-vermieter-tun
K.
Lies bitte hier:
In Rechtstreitigkeit über Wohnungsmietverhältnisse (Mietrecht) ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Für Berufungen ist dann das höhere Landgericht zuständig. Beispiel: Die Wohnung (eine Eigentumswohnung im "Bauherrenmodell") befindet sich in Hamburg, der Vermieter wohnt in Rosenheim (Bayern). Der Mieter will vom Vermieter zu viel bezahlte Miete oder die Kaution oder Betriebskosten zurück. Er kann und muss vor dem AG Hamburg die Klage einreichen, der Vermieter muss die Beschwerlichkeit der langen Reise usw. auf sich nehmen. Umgedreht genau das gleiche - auch wenn der Vermieter von seinem Mieter rückständige Miete usw. fordert, muss er in Hamburg klagen, das Amtsgericht Rosenheim ist nicht zuständig und würde die bei ihm eingereichte Klage umgehend nach Hamburg verweisen.
Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gericht.htm
Hallo,
danke für die Antwort.
a. D.h. also es war auf jeden Fall korrekt, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids online, da ich in Bayern lebe, an das Amtsgericht Coburg zu richten. Oder???
Beim Online-Mahnverfahren, so wurde mir von der Rechtspflegerin mit der ich zusammen den Mahnantrag ausfüllte, erläutert, wird im ersten Schritt das Bundesland gewählt, in dem der Antragsteller wohnt, und somit ist für den Antrag das Amtsgericht Coburg gesetzt.
b. Nun habe ich die Monierung mit dem Inhalt bekommen, es handle sich um eine Mietsache/Wohneigentumsanlage, man benötige weitere Angaben. Als Laie wollte ich dies konkretisiert haben. Nach meinem Anruf beim Amtsgericht Coburg erhielt ich die Aussage, das automatische Mahnverfahren wählt das Prozessgericht automatisch anhand des Wohnorts des Antragsgegners (Vermieter wohnhaft in München -> Amtsgericht München). Sie würde nun bei einer Mietsache als Prozessgericht das am Ort der Wohnung (Frankfurt) umstellen. Wie erwähnt entbrannte eine Diskussion mit einer anderen Kollegin, die das anders sah und am Ende war man dort unsicher. Schließlich meinte man, ich solle es mir überlegen und einen formlosen Antrag einreichen.
Ihren Ausführungen entnehme ich, dass als Prozessgericht Frankfurt anstatt bisher München anzugeben ist.
Wie ist solch ein formloser Antrag einzureichen?
Schreibe ich nun: Sehr geehrte Frau x, da es sich um die Rückforderung der Mietkaution der Mietwohnung in Musterstr. 1, 60323 Frankfurt, EG links handelt bitte ich als Prozessgericht das Amtsgericht für den Wohnungsbezirk zu wählen. Vielen Dank und beste Grüße
Ich bitte um Hilfestellung, ob dies eine korrekte Formulierung ist und ob bereits das Einreichen des Antrags in Coburg falsch war, obwohl sich dies nach meinem Wohnsitz richten sollte.
Vielen Dank im Voraus.
Ich kann momentan den Widerspruch zwischen zuständigem Amtsgericht am (Wohnungsort Frankfurt/Main bzw. Hünfeld) gem. § 29a ZPO und Antragsstellerwohnort Würzburg bzw. Coburg gem. Mahnverfahrensvorschriften nicht auflösen:-((
Dieser Gerichtsstand ergibt sich aus § 29a Zivilprozeßordnung. Allerdings beachte man dort auch Absatz 2 mit einer Ausnahmeregelung für Wohnraum der in § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des BGB genannten Art. Deine Sachverhaltsschilderung geht auf diese Ausnahmeregelungen nicht ein, aber sie könnten natürlich auch irrelevant sein:-)