Mahnbescheid - Prozessgericht

2 Antworten

Lies bitte hier:

In Rechtstreitigkeit über Wohnungsmietverhältnisse (Mietrecht) ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Für Berufungen ist dann das höhere Landgericht zuständig. Beispiel: Die Wohnung (eine Eigentumswohnung im "Bauherrenmodell") befindet sich in Hamburg, der Vermieter wohnt in Rosenheim (Bayern). Der Mieter will vom Vermieter zu viel bezahlte Miete oder die Kaution oder Betriebskosten zurück. Er kann und muss vor dem AG Hamburg die Klage einreichen, der Vermieter muss die Beschwerlichkeit der langen Reise usw. auf sich nehmen. Umgedreht genau das gleiche - auch wenn der Vermieter von seinem Mieter rückständige Miete usw. fordert, muss er in Hamburg klagen, das Amtsgericht Rosenheim ist nicht zuständig und würde die bei ihm eingereichte Klage umgehend nach Hamburg verweisen.

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gericht.htm

Dieser Gerichtsstand ergibt sich aus § 29a Zivilprozeßordnung. Allerdings beachte man dort auch Absatz 2 mit einer Ausnahmeregelung für Wohnraum der in § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des BGB genannten Art. Deine Sachverhaltsschilderung geht auf diese Ausnahmeregelungen nicht ein, aber sie könnten natürlich auch irrelevant sein:-)

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@LittleArrow

Hallo,

danke für die Antwort.

a. D.h. also es war auf jeden Fall korrekt, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids online, da ich in Bayern lebe, an das Amtsgericht Coburg zu richten. Oder???

Beim Online-Mahnverfahren, so wurde mir von der Rechtspflegerin mit der ich zusammen den Mahnantrag ausfüllte, erläutert, wird im ersten Schritt das Bundesland gewählt, in dem der Antragsteller wohnt, und somit ist für den Antrag das Amtsgericht Coburg gesetzt.

b. Nun habe ich die Monierung mit dem Inhalt bekommen, es handle sich um eine Mietsache/Wohneigentumsanlage, man benötige weitere Angaben. Als Laie wollte ich dies konkretisiert haben. Nach meinem Anruf beim Amtsgericht Coburg erhielt ich die Aussage, das automatische Mahnverfahren wählt das Prozessgericht automatisch anhand des Wohnorts des Antragsgegners (Vermieter wohnhaft in München -> Amtsgericht München). Sie würde nun bei einer Mietsache als Prozessgericht das am Ort der Wohnung (Frankfurt) umstellen. Wie erwähnt entbrannte eine Diskussion mit einer anderen Kollegin, die das anders sah und am Ende war man dort unsicher. Schließlich meinte man, ich solle es mir überlegen und einen formlosen Antrag einreichen.

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass als Prozessgericht Frankfurt anstatt bisher München anzugeben ist.

Wie ist solch ein formloser Antrag einzureichen?

Schreibe ich nun: Sehr geehrte Frau x, da es sich um die Rückforderung der Mietkaution der Mietwohnung in Musterstr. 1, 60323 Frankfurt, EG links handelt bitte ich als Prozessgericht das Amtsgericht für den Wohnungsbezirk zu wählen. Vielen Dank und beste Grüße

Ich bitte um Hilfestellung, ob dies eine korrekte Formulierung ist und ob bereits das Einreichen des Antrags in Coburg falsch war, obwohl sich dies nach meinem Wohnsitz richten sollte.

Vielen Dank im Voraus.

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@Nano13

Ich kann momentan den Widerspruch zwischen zuständigem Amtsgericht am (Wohnungsort Frankfurt/Main bzw. Hünfeld) gem. § 29a ZPO und Antragsstellerwohnort Würzburg bzw. Coburg gem. Mahnverfahrensvorschriften nicht auflösen:-((

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