Elitepartner Widerruf fristgerecht, jedoch Persönlichkeitsanalyse!?
Hallo! Über Werbung bin ich auf die Partnervermittlung elitepartner gestoßen. Dort habe ich mich dummerweise gleich zur Premiummitgliedschaft angemeldet, in der man auch gleich eine Persönlichkeitsanalyse im Wert von 99€ erstellt und per E-Mail zugesand bekommt. Jedoch habe ich schnell gemerkt, dass die Anmeldung ein Fehler war und habe den Vertrag keine 10 Minuten später widerrufen. Der Widerrug für die Prämiummitgliedschaft hat Elitepartner.de akzeptiert, aber nicht die Persönlichkeitsanalyse. Diese muss ich in voller Höhe bezahlen. Ich sehe nicht ein diese zu bezahlen, da ein Widerruf für die gesamte abgeschlossene Leistung gilt. Ich hatte keine Chance mir genau zu überlegen, ob ich die Analyse habe möchte oder nicht. Für mich kommt es wie reine Abzocke vor. Hat jemand schon sowas ähnliches erlebt und wenn ja , was habt ihr dagegen unternommen. Auf meine E-Mails, meinten diese, ich bin dazu verpflichtet den Betrag zu bezahlen und bei Nichtzahlung werden diese einen Mahnverfahren einleiten? Ist dies rechtens? Können die das tun? Oder soll ich doch klein bei geben und die 99€ übeweisen?
Für eure Antworten bin ich euch sehr dankbar.
Liebe Grüße Bernd
16 Antworten
EP ist für solche Machenschaften bekannt. Die mahnen zwar ihre vermeintlichen Forderungen an, trauen sich dann aber nicht vor Gericht.
Nicht zahlen und standhaft bleiben. Die werden mahnen und drohen, aber sie werden keinen Mahnbescheid beantragen.
Die sind hier regelmäßig Thema.
Zitat aus den AGB`s : "Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine Ware dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht rückerstattet. Diesbezügliche Gewährleistungsansprüche des Nutzers bleiben unberührt."
In einem Prozess, auf den ich es ankommen lassen würde, müßte Elitepartner nachweisen:
das dieser Persönlichkeitstest wirklich 99,- uro Wert ist.
das dem Kunden klar ist, das er die 99,- Euro zahlen muss, auch wenn er kündigt. Das muss vor Begnn klar sein, auch ohne die AGB genau zu studieren.
Mir ist bisher kein Fall bekannt, das Elitepartner eine klage angestrengt hat, wenn gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde.
Das kann ja sein . Es steht aber trotzdem in den AGB`s.Wenn ich nicht richtig lese , bin ich doch selbst Schuld .Und der Rest müßte dann bei Gericht geklärt werden.
Ich bekämpfe diese Art von Unternehmen, wo ich sie erwische, weil ich es eine FRechheit finde, auf der Seite vorne zu sagen: "machen sie kostenlos ....." und nur in den AGB zu lesen ist, was dann doch alles Geld kostet. Ich empfinde es als legalen Betrug.
In die AGB kann man Schreiben was man will, aber ob es sich mit dem Gesetz vereinbaren lässt steht auf einem anderen Blatt.
Hallo Zitterbacke, du hast absolut recht, ein Preis für eine Dienstleistung setzt ein Unternehmen als Angebot fest. Nimm man dieses Angebot an, akzeptiert man auch gleichzeitig den Preis.
DH
Hm also wie ich das selbst jetzt erfahren habe muss man diese Mitgliedschaften immer schriftlich kündigen, ich hatte z.B. Parship auch getestet ich hatte mir nachdem ich den Test auf http://www.singleboersen-finder.de/parship/ gelesen hatte erstmal ne kostenlose Mitgliedschaft gemacht um mich umzusehen so wie ich das hier jetzt von Euch lese fallen dann schon kosten an wenn ich mich kostenlos da anmelde? Auch wenn ich schriftlich fristgerecht kündige für den Persönlichkeitstest oder wie?
Ganz klare Antwort: NICHT bezahlen! Was Elitepartner hier macht ist rechtwidrig. Beruf Dich auf folgendes Gerichtsurteil: http://www.vzhh.de/recht/179192/elitepartner-muss-99-euro-erstatten.aspx
Hallo, mittlerweile hat sich einiges getan. Das Amtsgericht Hamburg (Az. 4 C 381/10) hat die EliteMedianet GmbH auf Klage eines Verbrauchers zur Rückzahlung der 99 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Du mußt daher keine Zahlung leisten. Bleib standhaft und beruf Dich auf das Urteil. Guckst Du hier: http://www.vzhh.de/recht/179192/elitepartner-muss-99-euro-erstatten.aspx
MfG
Mache Dir keine Gedanken. Nicht zahlen. berufen auf § 656 BGB. Die haben vor Gericht auch nach den eigenen AGB kein Chancen. Habe mir deren AGB extra noch mal angesehen.