Vorschuss

3 Antworten

Filialleiter vergessen dabei immer gerne die Tarifverträge. Bewusst oder unbewusst. Kein Tarifvertrag kein Rechtsanspruch. Tarifvertrag und schon Anspruch. Der Vertrag wird ausschließlich zum Schutze des Arbeitgebers ausgelegt von der selben Seite. Fakt ist Vertrag gleich Regeln an die man sich auch halten muss. Der Tarifvertrag regelt das eindeutig. Rechtsstreit in diesem Punkt ist allerdings nonsens, aber vom Prinzip berechtigt.

Hallo. Bin selber bei einen Personaldienstleister tätig als Filialleiter. Bzgl. Vorschuss gehen die Meinungen leider sehr stark auseinander. Rechtlich sieht es so aus, dass kein Unternehmen verpflichtet ist, einen Vorschuss an einen MA auszuzahlen. Es ist eine freiwillige Leistung einer Firma. Die Firma verpflichtet sich rein dazu, den Lohn zeitgemäß, was auch im Dienstvertrag festgehalten ist, auszuzahlen. LG

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Vorschuss - das ist immer ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. In deinem Arbeitsvertrag ist ein Datum für die Zahlung des Lohns aufgeführt - dieses Datum muss der arbeitgeber einhalten, mehr aber nicht.

ich hab vor zwei Tagen mit einem Anwalt telefoniert und der hat mir das aber bestätigt.

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@DaDocta

Er schreibt doch, dass der Anwalt die Meinung von qtbasket bestätigt hat :-)))))

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