Lohnpfändung Rundfunkbeitrag?

2 Antworten

Ist es sicher, dass die Mahnung mit der Altforderung zusammenhängt? Häufig ist es nämlich so, dass übersehen wird, dass der Rundfunkbeitrag in der Mitte eines Quartals fällig ist. Wenn man erst zu Ende des Quartals zahlt, ist man mit dem Beitrag immer zu spät dran. Ich vermute das, weil es Deiner Aussage immer nur 8 € Säumniszuschlag sind, würde die Zahlung tatsächlich auf die Altforderung angerechnet, würdest du ja gar nichts auf die aktuellen Beiträge zahlen und die Säumniszuschläge müssten höher werden. Ich (!) würde versuchsweise einmal den doppelten Beitrag zahlen und sehen, ob das etwas ändert.

Andri123  06.07.2023, 16:47

Ja, das klingt logisch. Doppelt bezahlen würde ich aber nicht, sondern einfach pünktlich, per Dauerauftrag.

Theoretisch entsteht der Säumniszuschlag wohl erst 4 Wochen nach Fälligkeit, aber eine pünktliche Zahlungseingang sollte wohl auch möglich sein.

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Cosimo 
Fragesteller
 06.07.2023, 18:57
@Andri123

Ich habe pünktlich gezahlt. Für den Zeitraum 1.4-30.6 habe ich am 3.4 überwiesen. Für den neuen Zeitraum ab 1.7 ging die Zahlung am 3.7 raus. Die Mahnung beläuft sich auch nicht auf die Altlast, sondern auf den Beitrag 1.4-30.6. die rechnen meine Zahlung auf die Altlast an, die bei meinem AG liegt mit der kontopfänding. Laut den Mitarbeitern bei Rundfunk hätte das auch seine Richtigkeit. Aber ich finde es komisch

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Andri123  06.07.2023, 19:33
@Cosimo

Möglicherweise muss man ausdrücklich im Verwendungszweck benennen, für welche Forderung man überweist. Das geht natürlich nicht mit einem Dauerauftrag.

Ansonsten fällt mir auch nichts ein.

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Cosimo 
Fragesteller
 06.07.2023, 22:47
@Andri123

Im Dauerauftrag Verwendungszweck steht dein „Beitragszahlung zum aktuellen Quartal“

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Andri123  06.07.2023, 22:52
@Cosimo

Dann versuch es halt mit Widerspruch gegen den Säumniszuschlag.

Und danke dafür, dass Du meinen (Dein) Beitrag zahlst. :)

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Cosimo 
Fragesteller
 06.07.2023, 17:13

Die Mahnung, die ich heute erhalten habe, bezieht sich auf den Beitrag 1.3-30.6. gezahlt per Dauerauftrag am 3.3.

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Cosimo 
Fragesteller
 06.07.2023, 18:11
@Eifelia

Vertippt sorry. 1.4-30.6. gezahlt am 3.4

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Warum zahlst Du nicht einfach mal einmalig alle noch offenen Forderungen, dann sollte sich das generell erledigt haben.

Und für die laufenden Gebühren erteile denen eine Einzugsermächtigung, dann kann erst Recht nichts mehr passieren!

Cosimo 
Fragesteller
 06.07.2023, 22:46

Einzugsermächtigung geht nicht, solange es offene Forderungen gibt.
und einfach alles offene Zahlen ist einfach gesagt. Ich bin alleinerziehender Vater von 3 Kindern. Meine Frau ist vor einiger Zeit verstorben und ich habe aktuell Nicht die finanziellen Mittel, dies zu stemmen.
daher bringt mir deine Antwort leider nichts. Ich suche hier dringend Rat.

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