HFG Forderung?

5 Antworten

Hat man jemals versucht zu pfänden?

Ich vermute eher, dass mein gar keine Titulierung hat, die m.A.n. ein privater Versicherer benötigen würde.

Hast Du schon einmal versucht Dich auf Verjährung zu berufen?

Hat man Dir jemals eine komplette Aufstellung übersandt, aus der ersichtlich wäre, wie sich diese exorbitante Summe aufgebaut haben soll?

Wenn die Forderung tituliert wurde durch rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid oder Urteil, solltest du diesen Titel anfordern und die Summe die darin aufgeführt ist zweckgebunden bezahlen, soweit es dir möglich ist.

Für nicht titulierte Nebenforderung kannst du dich auf die Einrede der Verjährung berufen, wenn diese vor dem 01.01.2019 entstanden sind ABER

wenn du als Schuldner aktiv in Verhandlungen mit dem Glubiger eintrittst hemmst du die Verjährung. Deine Vorgehensweise war also kontraproduktiv.

Was evtl. vom Amtswegen zu prüfen wäre, wäre eine Verwirkung, wenn in der ganzen Zeit nie eine Vollstreckung trotz Titel versucht wurde und noch ein Umstandsmoment dazu kommt, z.B. eine fortgesetzte Kundenbeziehung zu diesem Unternehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Was kann ich machen ?

Grundsätzlich klären, ob die Forderung bereits tituliert wurde.
Wenn ja, dann wirst du höchsten bei den Zinsen etwas reduzieren können, den Rest musst du aber zahlen.

Wenn nein, dann musst du die Einrede der Verjährung geltend machen.

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Wenn sie tituliert wurden zahlen.

wobei ich glaube dass Krankenkassenschulden ohnehin nicht verjähren.

du musst zahlen. Auch wenn die nicht auf eine Ratenvereinbarung einsteigen, solltest du mal jeden Monat einige hundert Euro zahlen.

dass zumindest die Hauptforderung mal bezahlt ist (das musst im Verwendungszweck angeben)

stemar123 
Fragesteller
 29.08.2022, 14:40

Gibt es da einen Unterschied zwischen Hauptforderung und sonstigen Forderungen ?

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stemar123 
Fragesteller
 29.08.2022, 14:43
@stemar123

Sie sind wohl der Witzbold in diesem Forum ?!

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rocko597  29.08.2022, 14:48
@stemar123

Nein? Wie kommst du drauf? Du wirst doch selbst erkennen, dass 2000€ originalforderung ca 13000 weniger ist als die Gesamtforderung. Sollte deutsch nicht deine Muttersprache sein, benutze Google Translate, die sind ganz gut.

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Comp4ny  30.08.2022, 00:50
wobei ich glaube dass Krankenkassenschulden ohnehin nicht verjähren.

Doch tun sie, jedoch erst nach 4 Jahren anstatt 3 gemäß § 25 SGB IV

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rocko597  30.08.2022, 00:53
@Comp4ny

Dann hat der FS Glück. Außer die sind tituliert

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Kevin1905  30.08.2022, 16:08
wobei ich glaube dass Krankenkassenschulden ohnehin nicht verjähren.

Doch.

Für GKV gelten die allgemeinen Verjährungsfristen nach § 25 SGB IV von 4 Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstand.

Für die PKV gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des § 195 BGB. Forderungen aus 2009 wären demnach ohne Titulierung am 31.12.2012 verjährt.

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Sofern es einen rechtskräftigen Titel oder Bescheid geben sollte, sollte das im Inkassoschreiben drinnen stehen. Wenn nicht, kannst du dich ja mal auf die Verjährung berufen und schauen, was die antworten.

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