Lebeneslanges Wohnrecht im Testament angeben?

2 Antworten

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Reicht es wenn man das lebenslange (kostenlose) Wohnrecht im Testament niederschreibt, oder muss man da auch noch einen Grundbucheintrag machen?

Für die Einrichtung eines lebenslangen Wohnrechts ist es von immenser Bedeutung, dass dieses in das Grundbuch eingetragen und zusätzlich vertraglich geregelt wird, wie es ausgestaltet wird: Betriebskostenanteil, Renovierungspflicht, Winterdienst oder nur mindestens zu zahlende anteilige Verbrauchskosten Strom, Wasser, Heizung, Telefon, Kabel/SAT?

Denn nur auf diese Art und Weise kann der Berechtigte sein lebenslanges Wohnrecht auch im Falle eines Verkaufs, Eigentümerwechsels oder etwaigen Erbstreitigkeiten geltend machen.

Und seine Familienangehörigen sowie zur standesgemäßen Bedienung und Pflege erforderlichen Personen in seinen Haushalt aufzunehmen, ohne das die Eigentümer dem widersprechen dürfen und die Anlagen (Garten) und Einrichtungen (Garage, Stellplatz, Kellerabteil, Dachbodennutzung) nicht verwehrt bekommen.

Die rechtliche Basis für das lebenslange Wohnrecht regelt § 1093 BGB. Hierin werden die juristischen Grundlagen des Wohnungsrechts, wie es richtigerwesie heisst, definiert, die zwingend notariell beurkundet abzusichern wären.

G imager761

Ralf:

Der erforderliche Antrag auf Grundbucheintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend das Wohnungsrecht bedarf nicht der notariellen Beurkundung, die kostengünstigere notarielle Beglaubigung genügt.

Solltest du die Bestellung des Wohnungsrechts selbst nicht vornehmen sondern es den Erben überlassen - wovon ich abrate - empfehle ich in deinem Testament einen Testamentsvollstrecker eigens für diesen Zweck zu bestimmen.