Kann man ein lebenslanges Wohnrecht per Testament verfügen?

2 Antworten

von einem anwalt empfohlen:

Grundsätzlich ist für die Eintragung eines Wohnrechts in das Grundbuch zunächst (nur) erforderlich, dass Ihr Bekannter und Sie beide sich über Art und Umfang der Belastung des Grundstücks einig sind und anschließend die Rechtsänderung in das Grundbuch eintragen lassen, siehe § 873 Abs. 1 BGB.

Diese Einigung im Sinne der eben genannten Vorschrift ist in diesem Fall nicht an eine bestimmte Form, etwa der notariellen Beurkundung, gebunden. Allerdings verschafft diese Einigung Ihnen noch keinen Anspruch auf die begehrte Rechtsänderung. Der Grundstückseigentümer ist gemäß § 873 Abs. 2 BGB an

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=35865&

Diese Ausführung ist sehr interessant! Was passiert jedoch wenn ein Wohnrecht per Testament festgeschrieben wird, aber nach 30 Jahren nie im Grundbuch eingetragen wird? Gilt dann dieses Wohnrecht tatsächlich oder kann es sein, dass dieses Wohnrecht zB bei Verkauf der Immobilie erlischt für den Verkäufer?

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Natürlich kann man das.

Sowohl in der von @Bernd2009 genannten Form mit Vor- und nacherbe, aber auch in eifacherer Form.

So könnten nur für bestimmte Räume in einem Haus, der Ehefrau ein Wohnrecht gewähren, das haus aber im Übrigen an ein Kind gehen. Oder die Haushälterin, die schon lange tätig war bekommt ein Wohnrecht an den Räumen, die sie bis dahin als Dienstwohnung hatte. Solchen Gestaltungen sind keine GRenzen gesetzt.

Da man bei Testamenten mit Immobilienbesitz sowieso immer die notarielle Form wählen sollte, wird dann das Wohnrcht automatisch eingetragen.

Sollte es jedoch wirklich nur ein normales, handschriftliches Testament sein, könnte auch damit die Eintragung durchgesezt werden.