Wohnrecht für Lebenspartner mit Grundbucheintrag, reicht das?

1 Antwort

Kampenbernau: Stimme qtbasket zu und rege an, deine Fragen dem Notar, der dich beraten und die Wohnrechtsbestellung beglaubigt oder beurkundet hat, vorzutragen Welche Gewähr hättest du andererseits, wenn du eine unverbindliche kostenlose haftungsfreie Auskunft/Empfehlung von einem unbekanntem Forumsteilnehmer erhieltest und dich darauf verlassen würdest?