KV während des Wartens auf den ALG-I-Bescheid?
Jemand scheidet per 28.9.17 aus der Familienversicherung aus und beantragt zeitgleich ALG-I. Derzeit wurde über den ALG-I-Antrag noch nicht entschieden.
Nun wird von der Arbeitsagentur in einen Schreiben empfohlen, sich mit der KV in Verbindung zu setzen. Die KV empfiehlt, zunächst eine freiwillige Versicherung zu beantragen. Das könne im Fall des rückwirkenden ALG-I-Bezuges alles rückgängig gemacht werden.
Meine Frage nun: Ist das nicht in Zeiten der Zwangsversicherung irgendwie übertrieben? Gesetzlich versichert ist die Person doch ohnehin. Es kann doch eigentlich nichts passieren, oder? Abgesehen von Verspätungszuschlägen von 1,50€ pro Monat. Barmer, RHW? In den nächsten Wochen sollte wohl der ALG-Bescheid kommen.
P.S.: Die Anspruchsvoraussetzungen für ALG-I liegen vor, da innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate Erwerbstätigkeit vorlagen. Vom 1.10.16 bis 27.9.17 wurde studiert, davor vier Jahre gearbeitet.
3 Antworten
Hallo,
nach § 188 SGB V wird man nach Ausscheiden aus der Familienversicherung automatisch Mitglied bei der bisherigen Krankenkasse.
Wenn man sich nicht zeitnah mit der Krankenkasse in Verbindung setzt, wird diese den Höchstbeitrag von ca. 770 Euro monatlich festlegen müssen. Wenn der Beitrag für 2 Monate nicht gezahlt wurde, besteht ein Anspruch auf Leistungen nur noch bei Notfall- und Schmerzbehandlung (§ 16 SGB V).
Es empfiehlt sich sehr, die Krankenkasse zu kontaktieren und die aktuelle Lage darzulegen. Meistens stundet die Krankenkasse dann die Beiträge bis zur Entscheidung der Agentur für Arbeit. Üblicherweise gibt es aber auch einen Höchstzeitraum (z.B. 3 Monate).
Wenn Arbeitgeber auf Anfragen der Agentur für Arbeit nicht reagieren, kann es in Einzelfällen auch wesentlich länger als 3 Monate dauern, bis die Entscheidung über das Alg fällt.
Die Krankenkasse erhält von der Agentur für Arbeit nur eine Mitteilung, wenn Alg bewilligt wurde. Eine Info über eine Antragstellung oder eine Ablehnung gibt es nicht.
Gruß
RHW
Ja, stimmt natürlich alles. Die KV wurde auch schon mehrmals kontaktiert. Anfang Okt. schriftlich über das Ende des Studiums und den ALG-Antrag informiert und Ende Okt. auf Nachfrage reagiert. Und jetzt nochmal angerufen-, die KV schickt nun ein Antragsformular für die freiwillige KV.
Ich würde fast wetten, sobald ein Beitragsbescheid vorliegt und der Beitrag überwiesen wurde, liegt am nächsten Tag der ALG-Bescheid im Briefkasten.
Aber egal, es muß halt ordnungsgemäß vorgegangen werden und Du hast natürlich Recht, es kann auch länger dauern mit der ALG-Bewilligung.
Manchmal hat man einfach Pech und der Personalsachbearbeiter beim ehemaligen Arbeitgeber hat 3 Wochen Urlaub oder der Arbeitgeber hat eine neue Adresse (oder ein neues Postfach) und der Postversand dauert viel länger als normal.
Manche Krankenkassen haben auch eine Online-Geschäftsstelle (heißt aber bei jeder Kasse anders). Dort kann man viele Angaben direkt online machen.
Danke für den Stern!
Wenn man den Bewilligungsbescheid für das Alg vorliegen hat, am besten auch direkt den genauen Namen der Krankenkasse im Bescheid überprüfen. Es kann passieren, dass die Agentur für Arbeit irrtümlich eine andere (ähnlich klingende) Krankenkasse erfasst hat. Das kann dann zu Verwirrungen und Verzögerungen bei evtl. Krankenkassenleistungen führen.
Also. ALG I bedeutet Pflichtversicherung ab Beginn Antragsstellung. Nach dem Ausscheiden aus Familienversicherung besteht noch vier Wochen Nachversicherung. Danach hast Du keinen Versicherungsschutz wenn ALG Antrag noch nicht durch ist. Auch wenn er rückwirkend greift. Würde wirklich mich freiwillig versichern oder alternativ nochmals mit der Kasse sprechen bzw der BA. Nicht das es dumm läuft und du dann Rennerei hast. Rechtsquellen spare ich mir jetzt
Ja, danke.
Und natürlich bedeutet Zwangsversicherung keinen vollwertigen Versicherungsschutz. Die Frage hätte ich mir vielleicht auch sparen können.
Hallo,
nach aktuellem Recht geht es so: der ALG1-Antragsteller ist nach Ende der Vorversicherung automatisch freiwillig versichert, solange er keine andere Versicherung nachweist. Das könnte die Pflichtversicherung zum ALG sein.
Daher könnte man sich in der Tat den Gang zur Kasse sparen, denn entweder wird man pflichtversichert oder die Kasse kommt irgendwann mit Nachforderungen. Wenn mans mag.
Viel Glück
Barmer
Danke. Bis jetzt war die KV ja trotz schriftlicher Info nicht auf die Person zugekommen. Erst durch die telefonische Nachfrage empfahl das callcenter nun eine vorläufige freiwillige Versicherung.
Aber egal, nun wird halt der Antrag gestellt und dann der Beitrag erstattet nach Bewilligung des ALG. Ist vielleicht unnötiges Getüddel, aber sonst entstehen evtl. noch mehr Komplikationen.
Der September-Restbeitrag war am 15.10. und der Oktoberbeitrag wird am 15.11. fällig.