Können Studenten auf 400-Nebenjob-Basis Krankengeld bekommen?

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Hallo,

Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkase besteht nicht (§ 44 SGB V + § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V). Sie hat aber wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bei Zeiten mit derselben Krankheitsursache braucht der Arbeitgeber nur insgesamt 6 Wochen zu zahlen. Es ist sinnvoll, die Bescheinigung mit der Diagnose der Krankenkasse nachweisbar einzureichen (der Arbeitgeber kann dort dann nachfragen, ob es dieselbe Krankheitsursache ist).

Bei einem Minijob verweigern viele Arbeitgeber unrechtmäßig die Entgeltfortzahlung.

Ggf. beim Betriebdsrat oder der Gewerkschaft im Ernstfall Unterstützung holen.

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

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