Krankenkasse nachzahlen - Selbständigkeit und Minijob

2 Antworten

mit dem 401€ Job warst Du bei Deinem Arbeitgeber in der GKV. Ab 1.1.2010 musst Du dich selber versichern, da der nebenjob jetzt Dein Hauptjob ist. Eine Nachzahlung droht nur für Januar. Freiwillig Versicherte in der GKV zahlen am 15. für den Vormonat, als Zahlungstermin wäre der 15.2. für den Januarbeitrag. Die Beitragsfestsetzung erfolgt vorläufig bis ein Steuerbescheid über die Selbstständigkeit vorliegt. Der Mindestbeitrag den Du zahlen musst ist 315€ incls. Plegeversicherung, Solibeitrag, Kinderloszuchlag. Wenn Dein zukünftiger Steuerbescheid für 2010 die Mindeseinkommensgrenze nicht überschreitet, brauchst Du nix nach zahlen. Allerdings zählen Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Pacht auch dazu falls vorhanden. Schick Ihnen doch den Steuerbescheid aus 2009 zu wenn er vorliegt, dann bekommst Du eine verbindliche Einstufung und keine vorläufige. Eine Nachzahlung ist dann ausgeschlossen.

Wenn Du nicht ausserordentlich zufrieden bist mit Deiner KV dann wechsele die Kasse. Du warst bis 31.12.09 abhängig beschäftigt und mit deinem Verdienst innerhalb der BBG also zu recht gesetzlich versichert.