Kündigung als zeitungszusteller?

2 Antworten

Die Kündigung muss in jedem Fall auf Papier und mit handschriftlicher Unterschrift erfolgen (§ 623 i.V.m. § 126 BGB). Antrag auf Urlaub kannst du dabei auch gleich stellen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Kündigen musst du schriftlich. Beanspruche im Kündigungsschreiben gleich deinen Urlaub und bitte um Bestätigung des letzten Arbeitstages.

UweBerger 
Fragesteller
 22.04.2021, 16:40

Kann ich denn das geschriebene kündigungsschreiben als Anlage per E-Mail senden?

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Wassonst  22.04.2021, 16:59
@UweBerger

Nein, dass muss noch ganz klassisch mit der Post oder persönlich zum Empfänger kommen.

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