Anspruch auf Gehaltserhöhung nach der Kündigung?

2 Antworten

Rein rechtlich bist du bis zum 31.08 ein normaler Mitarbeiter wie jeder andere. Somit hast du bis dahin die gleichen Rechte und Pflichten.

Außer es wurde in deinem Arbeitsvertrag etwas spezielles diesbezüglich vereinbart.

Ich habe selbst schonmal eine rückwirkend geltende Erhöhung nachträglich ausbezahlt bekommen, obwohl ich nicht mehr für den AG tätig gewesen bin. Dies aus dem Grund, dass ich zu dem Zeitpunkt und den Folgemonaten bis zum Kündigungszeitpunkt rechtlich Anspruch darauf gehabt habe.

Das hängt davon ab, wie die genaue Regelung ist.

Wenn bei der Mitteilung, wonach es eine Gehaltserhöhung gibt, noch weitere Bestimmungen hat, wie z.b. dass das nur für ungekündigte, oder solche die noch bis Jahresende da sind, etc. gilt, dann nicht.

Wenn es keine Einschränkungen dieser Art gibt, dann gilt die Gehaltserhöhung auch für Dich.