Neuer Arbeitgeber hat mit verarscht?

1 Antwort

Kündige ich bekomme ich eine Sperre.

Nachdem Du um Anspruch auf ALG I zu haben, erst die Anwartschaftszeit für ALG I erfüllt haben musst - sprich 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit in den zurückliegenden 30 Monaten vor Eintritt einer Arbeitslosigkeit ..... braucht Dich dieses Thema nicht wirklich zu schrecken.

sueduf3r463 
Fragesteller
 15.08.2023, 20:35

Achso ich hatte vergessen zu sagen, dass ich vor dieser Arbeitslosigkeit mindestens 48 Monate fachfremd gearbeitet habe um meine Kosten zu decken (Wohnung). Demnach erfülle ich die Kriterien. Danke

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wilees  15.08.2023, 20:38
@sueduf3r463

Auf regulärer sozialversicherungspflichtiger Basis oder aber als Werksstudent?

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sueduf3r463 
Fragesteller
 15.08.2023, 20:47
@wilees

Auf regulärer Basis mindestens 24 Monate. D.h ich müsste ALG 1 beantragen, die sperrzeit kassieren und danach Bürgergeld beantragen. Bis ich dann Geld sehe dauert. Hab mich schon weiter beworben, es ist schwierig, wenn man nur unterwegs ist. Danke

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