Partnervermittlung droht mit Gericht und Meldung an die Schufa, was tun?

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Habe für Dich gegoogelt, da gibts § 627 BGB, demnach können "Dienstverträge, die ein besonderes Vertrauensverhältnis" voraussetzen, jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Laut Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, gilt das für Partnervermittlungen auch. Und es gibt noch ein Urteil, daß diese Partnervermittlungen ihre Vergütungsansprüche NICHT einklagen können. Hier noch der Link: http://www.mdr.de/escher/5377444.html