Kosten Vermieter oder ich - kleinreperatur?

5 Antworten

Das ist eine Kleinreparatur und zusätzlich ein Verschleißereignis, was die Mieter bezahlen müssen.

Den Wasserhahn in deiner Küche am Spülbecken musst du selbst reparieren. Wenn du das nicht kannst, musst du einen Installateur beauftragen. Der Vermieter hat nichts damit zu tun.

Du hast Deine Küche vom Vormieter erworben - da ist der Vermieter raus. Ein Vermieter kann Dir die Küchenräumlichkeiten "nackt" vermieten ..... also geht auch der Austausch des Wasserhahns alleine zu Deinen Lasten.

Ist der Wasserhahn an deine Kücheneinrichtung verschraubt, dann gehört er dir, denn du hast ja die Kücheneinrichtung gekauft.

Schließt der Wasserhahn direkt an die Wand an, dann ist das Sache des Vermieters. Ob das durch die Kleinreparaturklausel abgedeckt ist wirst du sehen, wenn die Rechnung kommt.

Grobe Einschätzung: "Wasserhahn total verrostet tropft alles unten im Schrank voll!" -Scheint der Abstellhahn unter der Spüle zu sein, damit Vermietersache. Aber was hindert dich daran, da fürs erst einen Eimer drunter zu stellen? Das der Schrank kaputt geht ist nicht Vermietersache, und auch keine Versicherungssache, wenn du da Abhilfe schaffen könntest.

Du hättest einmal schreiben sollen, ob es in Deinem MV die Kleinreparaturklausel gibt und in welcher Höhe diese vereinbart wurde.