Tropfender Wasserhahn, Schönheitsrepartur oder nicht?

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Nicht Schönheitsreparatur, sondern Kleinreparatur ist das Thema. Was steht denn dazu im Mietvertrag? Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung sind alle Reparaturen Vermietersache.

Wo genau hast du denn eine neue Dichtung eingesetzt, dass es immer noch tropft?

Bei einem modernen Einhebelmischer kann man den Dichtungsring nicht "so einfach" austauschen: Da hättest du das Wasser abstellen und den Mischerhebel demontieren müssen: Die Dichtung sitzt innen :-)

Ein tropfender Wasserhahn ist ein Mietmangel. Wenn der bequeme Vermieter den nicht reparieren will, setztz man ihn nachweislich in Verzug und kündigt dann eigenen Auftrag an einen Fachmann an.

Den bezahlt er (und sei es über Kürzung der nächsten Miete), wenn keine oder durch fehlende Begrenzung im Einzelfall und Jahresgesamtkostenhöhe (8% der Jahresgrundmiete, BGH-Urteil) wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart wäre oder die Einzelkostenrechnung nur einen Cent über der vereinbarten Summe läge.

Üblicherwiese sind 75 EUR, neuerdings 85 EUR ansetzbar, im Einzelfall (AG Würzburg (AZ. 13 C 670/10) wurden auch 110 EUR schon als wirksam auf den Mieter abwälzbar entschieden.

Wenn du das selbst reaprieren möchtest, schick mal ein Foto des Wasserhahns - vlt. habe ich eine Idee, wie das geht :-)

G imager761