Muss auf einer Rechnung / einem Beleg der Leistungsempfänger genannt werden?

2 Antworten

Du solltest Dir § 14 UStG ansehen. Du bist nicht verpflichtet, einem Kunden, der kein Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht, eine Rechnung auszustellen. Daher bekommt man als Privatkunde im Einzelhandel keine Rechnung.

Du musst allerdings Aufzeichnungen führen, aus denen hervorgeht, in welcher Höhe Du Bareinnahmen hattest. Das ergibt sich aus dem, was Du bei EBay ausdrucken kannst.

Das nennt man dann Barverkauf.