Kleingewerbe ummelden?

1 Antwort

Melde Dein Gewerbe mit den Druckerzeugnissen nicht um, bzw. ergänze es nicht, sondern melde Deinen neuen Arbeitsbereich neu an.

Für den Bereich brauchst Du nämlich eine Genehmigung nach §§ 34 c ff.(die genaue Vorschrift ergibt sich nach dem was Du effektiv machen willst). Eventuell brauchst Du auch noch den Sachkundenachweis nach § 34 i GewO.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986