Kindergeldrückzahlung - trotz Weiterleitung an meine Tochter und Absprache mit dem Vater?

Vor zwei Monaten hat meine Tochter einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes beantragt. Dabei hat sich herausgestellt, dass ich die letzten zwei Jahre keinen Anspruch auf Kindergeld hatte, sondern ihr Vater, da er ihr Unterhalt zahlt. Ich habe mich damals, als meine Tochter vor zwei Jahren ausgezogen ist, noch erkundigt, ob sich für mich etwas ändern wird und man sagte mir, dass alles so bleiben wird, wie es ist. Zu diesem Zeitpunkt haben wir nicht darüber nachgedacht, wie sich der Anspruch aufgrund von Unterhaltszahlungen ändern würde. Nun zu meinem Problem: ich habe mich aufgrund des Briefes mit dem Vater meiner Tochter zusammengesetzt (der seit Jahren weiß, dass ich ihr das Kindergeld überweise und es nicht selbst einbehalte) und habe ihm die Sachlage erklärt. Dass er die letzten zwei Jahre Kindergeldberechtigt Gewesen wäre und er in dem schreiben ein Kreuz setzen müsste um zu bestätigen, dass das Geld in seinem Wissen weitergeleitet wurde und ich das Geld in Höhe von 3.600€ nicht zurückzahlen muss. Das wollte er allerdings nicht unterschreiben und nur den Text dadrunter ändern. Nun habe ich allerdings vor zwei Tagen Post bekommen, dass ich umgehend 3.600€ zurückzahlen muss! Ich weiß nicht wie ich das machen soll! Wir haben das Familien intern eigentlich geklärt. Muss ich das Geld wirklich zahlen? Oder kann ein Anruf oder ein Besuch beim Amt durch den Vater noch etwas ändern? Ich wäre wirklich dankbar für Hilfe!

Behörden, Familie, kinder, Kindergeld, Rückzahlung, unterhalt
Was kann ich tun, wenn das Amt meinen Antrag nicht bearbeitet?

Hallo,

ich bin am 16.12.2016 von meiner Zeitarbeitsfirma gekündigt worden. Weil ich dort nur ca. 920 Euro im Monat Netto hatte, bekomme ich kein ALG1 sondern muss Hartz4 beantragen. Ich habe alle Unterlagen, zeitlich und korrekt eingereicht.Am 1.03.2017 ist meine Freundin zu mir gezogen.Das Amt hat sich nach meinem Termin am 16.12.2016 nicht mehr gemeldet.Ich habe dort sehr oft angerufen.Niemand geht dran (Bei mehreren Sachbearbeitern).Also bin ich persönlich hin und wurde kurzer Hand rausgeschmissen.Mir wurde gesagt ich müsse erst ein Termin vereinbaren.Habe ich versucht, mein Sachbearbeiter bei dem ich einen Termin machen muss,geht nicht ans Telefon.Als ich erneut dort vorstellig war wurde mir gesagt das mein Sachbearbeiter krank sei.Nun wurden mir in diesen 4 Monaten nur 2 Monatsmieten überwiesen und sonst nichts.Ich zahle sehr große Dispozinsen, um nicht weiter in den Dispo zu rutschen, habe ich mir Geld von verwandten geliehen.Nun ist das Geld auch weg, und nochmal bei Verwandten um Geld betteln will ich nicht.Seit 4 Monaten warte ich nun auf das Geld.Es kümmert sich einfach keiner um meine Sachen.Am Montag den 03.04.2017 war ich erneut beim Amt und wurde "laut".Jetzt hieß es, es wird sich schnellst möglich darum gekümmert.Das Geld sollte spätestens (nächste Woche Montag, von letzter Woche an...also Gestern auf meinem Konto sein).Heute ging ich zur Bank und sehe, immer noch nichts überwiesen.Heute kam der Brief ich sollte bitte alles von meiner Freundin (Kaufvertrag des Autos, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, PKW Unterlagen, KFZ-Brief,Steuerbescheid, Versicherungsnachweis und und und, einreichen. Ich bin mit meiner Freundin noch nicht sehr lange zusammen, wir sind vor 1 Monat zusammen gezogen weil ich einfach trotz arbeiten,schwierig über den Monat kam. Nun sind meine Fragen: -Darf das Amt das überhaupt ? Meine Freundin hat doch keine Fürsorgepflicht für mich. Im Internet steht nach einem Jahr. -Kann ich zu einem Anwalt gehen, wegen den nicht gezahlten Leistungen ? -Wie soll ich den Anwalt bezahlen ? Ich habe kein Geld auf dem Konto, nichts bares Daheim.Bekomme ich einen Zuschuss vom Staat, für den Anwalt?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin nämlich an dem größten Tiefpunkt meines Lebens angekommen und weiß nicht weiter.Ich fange schon an Depressiv zu werden, habe Schlafstörung,Alpträume,Schweißausbrüche weil ich nicht weiß wie ich dies und jenes bezahlen soll.

Und an alle die jetzt meinen "Ahhh wieder ein Arbeitsloser, der Geld will" . Ich habe mich in dieser Zeit stets bemüht einen neuen Job zufinden.Ich hab mein Abitur auf einer Abendschule nachgeholt und eine abgeschlossene Berufsausbildung.Ich bin nicht freiwillig in dieser Lage und hatte auch nicht vor dies zu bleiben. Es ist ein absoluter Alptraum vom Staat zu leben. Obwohl man sein leben lang Steuern zahlt, wird man so verarscht vom guten Staat.

Gruß Michael Hanke

Antrag, Anwaltskosten, Behörden, Hartz4
U25 Umzug in ein anderes Bundesland mit Hartz 4. Ist das möglich ohne Zustimmung?

Ich bin 23, seit Kurzem mit dem Studium fertig und beziehe seit einem Monat ALG II. Nun möchte ich gern in ein anderes Bundesland umziehen, in erster Linie aus persönlichen Gründen, aber auch weil ich mir bessere Jobchancen erhoffe. Ich habe bereits ein Zimmer in Aussicht, das nicht teurer als meine aktuelle Miete ist. Dass Umzugskosten und Kaution keinesfalls übernommen werden ist mir bewusst.

Meine Frage ist im Wesentlichen, ob Probleme auf mich zukommen könnten weil ich noch unter 25 bin und in der neuen Stadt erneut einen Antrag stellen muss (auch wenn mir dieser an meinem aktuellen Wohnort schon bewilligt wurde)? Kann ich ohne Genehmigung umziehen? Mich also einfach ummelden und bei dem neuen Amt melden, so wie das bei über 25-jährigen möglich ist?

Ich habe folgenden Abschnitt in § 22 SGB II gefunden:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Gilt dies auch, wenn mir die Leistungen bereits für eine andere Wohnung genehmigt wurden?

Ich konnte für meinen Fall einfach noch keine eindeutigen Informationen finden und bin Ihnen sehr für jede Antwort dankbar!

Behörden, Hartz 4, Hartz IV, Miete, umzug
Was soll ich tun, wenn meine ALG II - Sachbearbeiterin den Mietvertrag verlangt?

Hallo,

ich wohne zur Untermiete (untermiete ein 12qm Zimmer) und beantrage ALG II. Die Pauschalmiete beträgt 350 EUR. Meine offensichtlich verrückte Sachbearbeiterin verlangt von mir den Hauptvertrag und eine Bescheinigung, dass die Hauptmieterin untervermieten darf. Meiner Ansicht nach ist das echt verrückt, denn das Ganze doch nicht meine Sache und nicht die Sache des Job-Centers sein soll. Wenn da Bedenken besteht, dann sollen sich damit doch andere Behörden beschäftigen. Außerdem bin ich ja angemeldet, also ist die Untervermieterin wirklich Hauptmieterin und ob sie untervermieten darf oder nicht ist schon Ihre Sache und Sache der Eigentümerin, oder? Außerdem will die Sachbearbeiterin den Hauptmietvertrag haben, weil vielleicht das Zimmer 500 EUR kostet und mir zu günstig untermietet wird. Meine Güte, mir entstehen tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die Pauschalmiete liegt weit unter der angemessenen Kaltmiete, geschweige denn Warmmiete. Die Hauptmieterin hat meine Bitte um eine Kopie des Hauptmietvertrags verweigert, und das zu Recht, Datenschutz, soweit ich weiß. Die Bescheinigung, dass sie untervermieten darf habe ich mir doch besorgt. Was mache ich nun? Würde so ein Schreiben gehen:

"Sehr geehrte ...,

hiermit überreiche ich Ihnen alle nachgeforderte Unterlagen in Kopie, einschließlich Untervermieterlaubnis, außer des Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf. Außerdem entstehen mir sowieso tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die ich auf jeden Fall bezahlen muss und die weit unter der angemessenen Kaltmiete liegen. Alles, was den Mietvertrag betrifft, einschließlich die Miete, die die Hauptmieterin für das Zimmer bezahlen muss, betrifft nur die Beziehung der Eigentümerin und der Hauptmieterin und selbst, wenn diese Miete niedriger wäre als die Miete, die die Hauptmieterin bezahlt, dürfte sie das, denn jeder darf Verlust machen. Ich bitte Sie um eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, denn obwohl ich mich vor langer Zeit arbeitslos gemeldet habe, beziehe ich keine Leistungen und habe somit keinen Versicherungsschutz und die Krankenkasse meine Behandlung nicht bezahlen kann

Mit freundlichen Grüßen"

Außerdem verlangt sie einen Ablehnungbescheid von der Agentur für Arbeit und das dauert, weil ich da noch all meine Arbeitsbescheinigungen nachreichen muss und auch danach noch warten, obwohl ich offensichtlich keinen Anspruch darauf habe, weil ich in den letzten 2 Jahren nach dem Studium nur 6 Monate gearbeitet habe.

Danke euch schon mal

Arbeitslosengeld, Behörden, Hartz IV, jobcenter, Mietvertrag
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern

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