Kleiner Wasserschaden auf dem Küchenboden darf der Vermieter kompletten Boden austauschen?

4 Antworten

Kommt auf den Boden und den entstandenen Schaden an. Wenn die Stelle nicht zu "reparieren" ist, muss halt der ganze Boden raus. In jedem Fall wäre aber ein Abzug "alt für neu" vorzunehmen, denn der VM darf durch den Schaden nicht besser gestellt werden.

Für sowas sollte man eigentlich ne Haftpflichtversicherung haben, die Mietschäden abdeckt. Die würde sich dann im alles kümmern.

Melde den Schaden der privaten Haftpflichtversicherung und gut ist!

Die prüfen alles, gehen notfalls für dich vor Gericht!

Kommt auf den Bodenbelag / den Umfang des Schadens an, sprich inwieweit eine teilweise Erneuerung überhaupt möglich wäre.

Allerdings darf er nur nach dem Zeitwert abrechnen.

Melde den Schaden Deiner privaten Haftpflichtversicherung ( ... die Du hoffentlich hast ).

Natürlich darf er. Das ist die Falsche Frage.

Die Frage ist was und wieviel ihr davon Bezahlen müsst aber das klärt ihr lieber über eure Versicherung.