mietminderung trocknungsgerate
Hallo, Wir brauchen dringend einen Rat. Seit November 2013 mieten wir unsere derzeitige 3, 5 Zimmer Wohnung. Bei unserem Einzug hat der Vermieter im Bad einiges neu gemacht unter anderem auch Waschbecken. Am 22.04. Kam es zu einem Wasserschaden. Kaltwasserschlauch am Waschbecken ist einfach rausgerissen. Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden: im Bad kommt ein Loch in den Boden, im flur kommt der komplette Boden raus bis zu den Balken, im Kinderzimmer kommen Tapeten und Putz ruter. Es werden in den Zimmern trocknungsgerate für mindestens 3 wochen aufgestellt. Für uns drei (Ehepaar und zweijähriges Kind) ist Wohnen in der Zeit unzumutbar. Vermieter und seine Versicherung wollen uns keine Ferienwohnung bezahlen. Es heißt immer nur: im flur werden Bretter vom Zimmer zu Zimmer verlegt und da geht es schon , es wird zwar etwas laut werden aber da müsst ihr durch. Da wir auch nicht zu verwandten ziehen können, müssen wir hier bleiben. Jetzt die Frage: stimmt es wirklich dass wir beim Einsatz von Trocknungsgeraten mietminderung zu 100% machen können? Und wie sieht es aus, wenn Geräte wieder weg sind der Boden aber noch nicht gemacht? Wieviel % dann?? Das Problem ist ja, dass man nur vom Flur in alle Zimmer kommt. Von Zimmer zu Zimmer gibt es keinen Durchgang Viele Grüße
3 Antworten
stimmt es wirklich dass wir beim Einsatz von Trocknungsgeraten mietminderung zu 100% machen können?
100% Mietminderung setzt die völlige Unbewohnbarkeit der Wohnung voraus. Wenn tatsächlich alle Räume durch den von den Trocknungsgeräten verursachten Lärm betroffen sind, könnte man zusammen mit den ansonsten vorhandenen Beeinträchtigungen dahin kommen.
Ohne den Lärm wird es sicher etwas weniger. Präzise Prozentangaben kann man nur machen, wenn man die örtlichen Verhältnisse genau kennt, insbesondere die betroffene und die nicht betroffene Wohnfläche.
Wichtig ist für Euch vor allem die Beweissicherung. Der Vermieter hat vermutlich eine Mietausfallversicherung. Die aber zahlt natürlich nur das, was gesetzlich an Mietminderung zulässig ist und auch das eher kleinlich als großzügig. Vermutlich wird es zu einer gerichtlichen Klärung der Anspruchslage kommen und da sind Beweismittel aller Art dringend vonnöten.
Nur mit einer Mietminderung ist Dir nicht geholfen, dennIst es Dir und Deiner Familie nicht zumutbar, in der Wohnung zu bleiben bis die Trocknungsarbeiten abgeschlossen sind, hast du Anspruch auf eine Ersatzwohnung bzw. Hotelunterkunft.
Für diese Kosten kommt i.d.R. die Haftpflichtversicherung des Handwerkbetriebs auf.
Lässt sich der vermieter auf keine vernünftige Regelung ein, suche so schnell wie möglich einen Anwalt auf, der sich mit dem Mietrecht auskennt, oder gehe zum Mieterschutzbund und hole Dir dort Hilfe.
Eben, was hilft es keine Miete zahlen zu müssen, wenn man Tag und Nacht nicht zur Ruhe kommt.
Hallo,
oje oje, hört sich wie eine " Generalsanierung " an ! Für die Wohnung zahlt man eine vereinbarte Miete solange sie sich im vertragsmäßig, bewohnbaren Zustand befindet. Dies ist hier garantiert nicht der Fall ! Als problematisch sehe ich, dass auf dieser Baustelle insbesondere das Kleinkind einer großen Gefahr ausgesetzt ist.
Eine angemessene Mietminderung und deren Höhe ( der Vermieter hat dabei kein unbedingtes Mitspracherecht) richtet sich nach dem Umfang der Unbewohnbarkeit der Mietsache. Diese Unbewohnbarkeit muss der Mieter selbst real ( Richtlinien der Mietminderungstabellen ) einschätzen.
Lass dich nicht verunsichern, du könntest sogar fristlos kündigen, das Recht hättest du. Ist natürlich in der Realität schlecht oder nicht realisierbar.
Lies aber dennoch diese Hinweise hier :
http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/
ich hoffe es hilft dir bei deinem weiteren Vorgehen ! K.
sorry, ich stimme der Wortmeldung durch Primus unbedingt zu. Ich würde allein schon im Interesse des Kleinkindes auf eine Ausweichwohnung bestehen, solange eure Räume nicht vertragsmäßig bewohnbar sind !
K.
Allerdings könnte es dann eine ungeahnte Überraschung geben: Wenn die Ausweichwohnung mangelfrei ist, ist dann auch der Anspruch auf Mietminderung hinüber, denn doppelt gemoppelt geht nicht. Die Frage ist in diesen Angelegenheiten immer, was für den Betroffenen wichtiger ist. Ich kenne viele Leute, die schwer ins Grübeln kommen, was sie dann wohl wählen sollen.
selbstverständlich Pv59 , entweder Miete mindern oder eine Ausweichwohnung, beides geht natürlich nicht ! Ich würde nur eine Alternative eigentlich als selbstverständlich erachten . K.
Jawoll. Auf alle Fälle Ersatzunterkunft. Hier besonders wegen des Kindes.