mietminderung trocknungsgerate

3 Antworten

stimmt es wirklich dass wir beim Einsatz von Trocknungsgeraten mietminderung zu 100% machen können?

100% Mietminderung setzt die völlige Unbewohnbarkeit der Wohnung voraus. Wenn tatsächlich alle Räume durch den von den Trocknungsgeräten verursachten Lärm betroffen sind, könnte man zusammen mit den ansonsten vorhandenen Beeinträchtigungen dahin kommen.

Ohne den Lärm wird es sicher etwas weniger. Präzise Prozentangaben kann man nur machen, wenn man die örtlichen Verhältnisse genau kennt, insbesondere die betroffene und die nicht betroffene Wohnfläche.

Wichtig ist für Euch vor allem die Beweissicherung. Der Vermieter hat vermutlich eine Mietausfallversicherung. Die aber zahlt natürlich nur das, was gesetzlich an Mietminderung zulässig ist und auch das eher kleinlich als großzügig. Vermutlich wird es zu einer gerichtlichen Klärung der Anspruchslage kommen und da sind Beweismittel aller Art dringend vonnöten.

Nur mit einer Mietminderung ist Dir nicht geholfen, dennIst es Dir und Deiner Familie nicht zumutbar, in der Wohnung zu bleiben bis die Trocknungsarbeiten abgeschlossen sind, hast du Anspruch auf eine Ersatzwohnung bzw. Hotelunterkunft.

Für diese Kosten kommt i.d.R. die Haftpflichtversicherung des Handwerkbetriebs auf.

Lässt sich der vermieter auf keine vernünftige Regelung ein, suche so schnell wie möglich einen Anwalt auf, der sich mit dem Mietrecht auskennt, oder gehe zum Mieterschutzbund und hole Dir dort Hilfe.

Jawoll. Auf alle Fälle Ersatzunterkunft. Hier besonders wegen des Kindes.

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@vulkanismus

Eben, was hilft es keine Miete zahlen zu müssen, wenn man Tag und Nacht nicht zur Ruhe kommt.

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@Primus

@Primus

In deinem grundsätzlich nicht falschen Ansatz fehlt etwas Entscheidendes; nämlich das zweifelsfreie VERSCHULDEN des/eines Handwerksbetriebes!

Der Fragesteller sprach aber davon, dass der Vermieter Einiges gemacht habe....

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Hallo,

oje oje, hört sich wie eine " Generalsanierung " an ! Für die Wohnung zahlt man eine vereinbarte Miete solange sie sich im vertragsmäßig, bewohnbaren Zustand befindet. Dies ist hier garantiert nicht der Fall ! Als problematisch sehe ich, dass auf dieser Baustelle insbesondere das Kleinkind einer großen Gefahr ausgesetzt ist.

Eine angemessene Mietminderung und deren Höhe ( der Vermieter hat dabei kein unbedingtes Mitspracherecht) richtet sich nach dem Umfang der Unbewohnbarkeit der Mietsache. Diese Unbewohnbarkeit muss der Mieter selbst real ( Richtlinien der Mietminderungstabellen ) einschätzen.

Lass dich nicht verunsichern, du könntest sogar fristlos kündigen, das Recht hättest du. Ist natürlich in der Realität schlecht oder nicht realisierbar.

Lies aber dennoch diese Hinweise hier :

http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/

ich hoffe es hilft dir bei deinem weiteren Vorgehen ! K.

sorry, ich stimme der Wortmeldung durch Primus unbedingt zu. Ich würde allein schon im Interesse des Kleinkindes auf eine Ausweichwohnung bestehen, solange eure Räume nicht vertragsmäßig bewohnbar sind !

K.

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@Gaenseliesel

Allerdings könnte es dann eine ungeahnte Überraschung geben: Wenn die Ausweichwohnung mangelfrei ist, ist dann auch der Anspruch auf Mietminderung hinüber, denn doppelt gemoppelt geht nicht. Die Frage ist in diesen Angelegenheiten immer, was für den Betroffenen wichtiger ist. Ich kenne viele Leute, die schwer ins Grübeln kommen, was sie dann wohl wählen sollen.

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@Privatier59

selbstverständlich Pv59 , entweder Miete mindern oder eine Ausweichwohnung, beides geht natürlich nicht ! Ich würde nur eine Alternative eigentlich als selbstverständlich erachten . K.

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