Was darf mir der Vermieter in Rechnung stellen?

1 Antwort

Rost halte ich aber für normal bei einer Dusche.

Bei deinem PKW auch? Das du dein Eigentum unbehandelt weiterrosten lässt meint nicht, dass du das bei geliehenen Sachen ebenso handhaben darfst. Deine umfängliche Schadensersatzpflicht ist in § 536c II 1 BGB bestimmt :-O

Genauso wie Kratzer am Boden oder sonstige, ich nenn sie mal "Nutzschäden".

Der Fachmann nennt das Beschädigung und die darf der VM zum Zeitwert ersetzt verlangen.
Man(n) kann seine Möbel über den Boden ziehen und dadurch zerkratzen, muss man aber nicht und genau das meint eben keine gewöhnliche Abnutzung, die mit Mietzahlung abgegolten wurde.