Kleiner Waffenschein zuhause vergessen Schreckschuss dabei?

4 Antworten

Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 20 WaffG. Bußgeldregelsätze sind im Waffengesetz nicht festgelegt.

Alles in allem sollte das Bußgeld m. E. aber im zweistelligen Bereich bleiben, alles andere halte ich für grob unverhältnismäßig. Eine genaue Einschätzung ist aber definitiv nicht möglich, zumindest nicht ohne entsprechende interne Richtlinien und Vorgaben seitens der zuständigen Ministerien zu kennen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

"dass Strafen bis zu 10.000€ möglich sind"

Mein Gott, sorry, aber beim Erstvergehen und einfach nur das Vergessen des Mitführens, kostet das doch keine 10.000 Euro.

Irgendwas zw. 50 und 150 Euro vermute ich einmal!

Bußgeld wegen nicht mitgeführter Papiere

und warum hast du die darauf hingewiesen?

naja..es ist nunmal Pflicht, so ein Dokument mit zuführen...wie die Busfahrkarte beim Busfahren...