Minijob mit sofortiger Wirkung kündigen?
Ich gehe zwei mal die Woche für drei Stunden eine Arztpraxis sauber machen.
Den würde ich jetzt kündigen wollen,da es nicht möglich ist meine Arbeit zu machen.
Mit dem Praxisteam wurde besprochen dass ich einen Zettel hinlegen soll,wo drauf steht was ich brauche um meine Arbeit zu machen.
Sollte ich Lappen oder Wischmöppe zum waschen haben, soll ich sie ins Bad legen.
Ein Beispiel: Desinfektionsmittel
ich mußte mehrmals darauf hingewiesen,das ich nicht auffüllen kann wenn keine Seife und/oder Desinfektionsmittel da ist.
Nun bin ich so weit alles hinzuschmeißen,weil ich seit zwei Wochen nicht mal mehr wischen kann,da der einzige Wischmop wurde zum waschen mit genommen.
Letzte Woche lag ein Zettel mit Anweisungen,was zu tun ist.
Fenster putzen,alle Böden wischen...
Ich frag mich ernsthaft....Wie???
Jetzt meine Frage: Kann ich den Minijob (keine 450 pro Monat)
sofort kündigen???
Ich habe nämlich echt keine Lust auf sowas.Man will seine Arbeit machen und kann es nicht,weil es keine Materialien da sind.
Ich hoffe Ihr (Sie) können mir da weiter helfen.
2 Antworten
Dann dokumentierst du den Zustand und machst eben das, was du mit den vorhandenen Möglichkeiten machen kannst. Den Rest lässt du. Das Ergebnis und die Gründe teilst du dem Arbeitgeber schriftlich mit. Theoretisch kannst du ihn auch schon darauf hinweisen, dass er sich hinsichtlich deiner Arbeitsleistung im Annahmeverzug befindet, wenn er dir die notwendigen Arbeitsmittel nicht zur Verfugung stellt. Er muss dir dann trotzdem die vereinbarte Arbeitszeit bezahlen, auch wenn du deswegen nicht arbeiten kannst (§ 615 BGB).
Du kannst deinem Chef auch vorschlagen, dass er dir Geld gibt und du dann die Putzmittel einkaufst. Die dafür nötige Zeit sollte natürlich beim Lohn berücksichtigt werden. Machen wir bei unseren Putzfrauen genauso.
Zum Thema "kündigen" solltest du mal in deinen Arbeitsvertrag schauen, welche Kündigungsfristen dort vereinbart wurden. Wenn diesbezüglich nichts vereinbart wurde und auch keine Probezeit vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).
warum immer auf Zettel schreiben ?, einfach dann mal hingehen wenn die Praxis geöffnet ist und mit dem Chef selbst sprechen.
na dann würde ich zur Arbeit gehen, tun was man kann mit den Mitteln die zur Verfügung stehen und wieder gehen.
Und den Doc würde ich mal fragen ob er das i.O findet das seine Praxis nicht richtig gereinigt werden kann.
Das habe ich auch schon gemacht.Und trotzdem habe ich keine Arbeitsmaterialien.