Muss ich Steuerklasse ändern,wenn meine Tochter zu mir zieht?

4 Antworten

Alle Kinder haben wahrscheinlich einen Unterhaltsanspruch. Das hängt von einigen Faktoren ab, u.a. wie hoch deren eigenes Einkommen ist.

Die beiden volljährigen Kinder haben einen Barunterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen und das Kindergeld wird darauf voll angerechnet.

Die 14jährige hat einen Barunterhaltsanspruch gegenüber dem Vater. Du erbringst Naturalunterhalt bis zu ihrem 18. Geburtstag. Wenn die 14jährige zu dir zieht, brauchst du keine Unterhaltszahlungen mehr an den Vater leisten.

Wettkampf 
Fragesteller
 13.12.2018, 07:31

Ich habe keinen Unterhalt an den Vater gezahlt,weil es Hälfte Hälfte ausgegangen ist.wir haben zusammen 4kinder.2haben bei ihm gelebt deshalb.Und jetzt hat er keines mehr im Haushalt.dwahalb die Frage gewesen wegen Unterhalt für die 14jährige.Und wo kann ich den Unterhalt beantragen an welchem Amt?vielen Danke nochmals für die Hilfe 😊

0
Lobberlaender  13.12.2018, 07:42
@Wettkampf

Man kann keinen Unterhalt beantragen.

Am besten setzen sich die Eltern zusammen und rechnen das gemeinsam aus. In der Regel wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen bereinigt, also Steuern und Sozialabgaben und weitere Positionen (hier müsst ihr in die Ausführungsbestimmungen des für euch zuständigen Oberlandesgerichts schauen oder mal im Netz suchen) abgezogen. Dann schaut man in die Düsseldorfer Tabelle und findet dort den Unterhaltsbetrag, der dann noch um das hälftige Kindergeld gekürzt werden muss.

Wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt verweigert, kannst du zum Jugendamt gehen und dort eine kostenfreie Beistandsschaft einrichten lassen. Dann fordert das Jugendamt den Unterhalt ein. Auch besteht dort die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

3
Wettkampf 
Fragesteller
 13.12.2018, 07:52

Vielen dank@Lobberlaender!👍

0
Habe ich recht darauf es zu verlangen?

Verlangen kann man viel.

Anspruch auf Unterhalt hast du offenbar nicht, da du ja mehr verdienst ALS dein Mann.

Anspruch auf Unterhalt haben aber deine Kinder.

Wettkampf 
Fragesteller
 13.12.2018, 09:45

Ja das meinte ich doch ob ich Unterhalt für die 14jährige bekomme?

0

Wenn Du ab April 2019 keinen Kindergeldanspruch mehr hast für den 23-jährigen Sohn, bist Du nicht mehr alleinerziehend.Dann müsste die Steuerklasse II m.E. geändert werden.

Wettkampf 
Fragesteller
 13.12.2018, 10:04

ja ok .Ja mein Sohn ist ab März mit dem Studium fertig.Habe dann noch meine 2 Mädels da.danke dir 😊

0

Unterhalt ist doch keine Frage.

Deine Lohnsteuerklasse kann sich doch nicht ändern - hast ja weiter Kinder bei Dir.

Aber seine.

Wettkampf 
Fragesteller
 13.12.2018, 02:38

Also lohnsteuer bleibt so wie es ist!Ich dachte,das noch ein Kind mehr drauf steht.Ok Danke nochmals für die Antwort 😊Aner Unterhalt warum keine Frage?Habe ich recht darauf es zu verlangen?ich arbeite Vollzeit und verdiene etwas mehr wie mein noch Mann! Lg

0