Kindergeld "zu unrecht" erhalten, obwohl weitergeleitet?

3 Antworten

Solange Du Deiner Tochter Unterhalt (mindestens in Höhe des Kindergeldes) gewährt hast, warst Du auch berechtigt, das Kindergeld zu erhalten. Wenn auch die sonstigen Voraussetzungen vorlagen. Jedenfalls ist der Wohnsitz der Tochter unerheblich.

Warum sollst Du nun zukünftig kein Kindergeld mehr erhalten?

Melka70  16.01.2021, 16:32

Das ist das!!! Wenn ich meine Tochter das Kindergeld überweisen habe,heißt das,daß ich für sie den Unterhalt gezahlt habe und habe Anspruch auf ein Kindergeld?

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Hallo,

das die Familienkasse regelmäßig prüft, ob die Voraussetzungen für die Zahlungen noch vorliegen, ist nicht ungewöhnlich.

Es wird geprüft, ob sich die Bezugsberechtigten

- noch in Deutschland aufhalten,

- das Kind weiterhin in deinem Haushalt lebt oder

- sich das Kind noch in Schul- bzw. Berufsausbildung befindet.

Du hättest nur den neuen Aufenthaltsort der Familienkasse mitteilen und die KG- Abzweigung an die Tochter formel beantragen sollen.

Befindet sich die Tochter noch in Ausbildung, ist alles ok. Ihr müsst die KG- Kasse jetzt nur nachträglich informieren und mittels Nachweise (wie z.B. Schulbescheinigung/ KG Weiterleitung ) belegen.

Ich bin auch von zu Hause ausgezogen und meine Mutter bekommt noch Kindergeld für mich. Das ist ganz normal. Bestimmt wollen sie nur prüfen, ob deine Tochter noch in der Ausbildung steckt.