Kindergeld aufs Konto des kindes?

4 Antworten

Nein, denn da Dein Vater Naturalunterhalt leistet (Kost, Logis), steht Dir das Kindergeld gar nicht zu. Wenn er es Dir trotzdem überweist - auch nur sporadisch - ist das Taschengeld.

Voraussetzungen

Eine Abzweigung des Kindergeldes ist nur dann möglich, wenn der Kindergeldberechtigte regelmäßig keinen oder nur geringen Unterhalt zahlt (geringer als die Höhe des anteiligen Kindergeldes).

Davon ist auszugehen, wenn der Berechtigte/ Elternteil:

·        dauerhaft kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt

·        nur Unterhalt zahlt, der unter der Höhe des anteiligen Kindergeldes liegt

·        mangels Leistungsfähigkeit (nicht genügend Einkommen) keinen Unterhalt zahlt

·        seine Unterhaltspflichten bereits durch die Gewährung einer angemessen Erstausbildung erfüllt hat und für eine Zweitausbildung kein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. In diesem Fall wird keine Unterhaltspflicht verletzt, dennoch kann das Kindergeld abgezweigt werden (BFH Urteil Az. VIII R 50/01 vom 16.04.2002).

Wichtig: Diese Voraussetzungen müssen dauerhaft erfüllt sein. Wird der Unterhalt hingegen nur einmalig oder vorübergehend nicht erbracht, so rechtfertigt dieser Umstand keinen Abzweigungsantrag.

Keine Abzweigung bei Naturalunterhalt

Wohnt das Kind im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils, so wird bereits der Unterhalt in Form von Naturalunterhalt (Kost und Logis) erbracht.

Grundsätzlich wird hier angenommen, dass diese Unterhaltsleistungen die Höhe des anteiligen Kindergeldes übersteigen, weshalb eine Abzweigung ausscheidet.

Quelle: https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld/

Nein. Das Kindergeld stellt nicht Dein Taschengeld dar. Dein Vater unterhält Dich (Wohnraum, Heizung, WLAN, Essen etc) und wieviel Taschengeld er Dir gibt, entscheidet er selbst.

Solange du bei deinem Vater lebst geht das Kindergeld zu seinen Händen und er muss es dir auch nicht auszahlen, er schuldet dir nur Unterhalt in Naturalien.

Anders könnte es mit dem Halbweisengeld aussehen. Ü18 kann der Unterhalt vom nicht anwesenden Elternteil ans Kind gehen, Halbweisengeld ersetzt, den Unterhaltsanspruch. Du solltest dich also schlau machen, ob das Geld nicht zu deinen Händen gehen kann. Was ich nicht genau weis.

Aber Vorsicht natürlich kann dein Vater einen Teil davon abverlangen um deine Kosten zu decken, denn Kindergeld und seine Unterhaltspflicht decken bei weiten nicht alle Kosten, die für dich anfallen.

Chance gering!

Aber stelle doch einfach den Antrag! 😜😁👍