Kindergeld wir von mir zurückgefordert?

4 Antworten

In Kurzform: Du bist als Kindergeldberechtigter und Antragsteller verpflichtet, relevante Änderungen der Familienkasse mitzuteilen. Wenn das Geld aber nachweislich an deinen Sohn weitergegeben wurde (Kontoauszüge!), muss sich die Familienkasse grundsätzlich auch dort das Geld wiederholen.

Weitere Einschätzungen kann ich hier nicht abgeben, ohne die Korrespondenz mit der Familienkasse zu kennen. Das Hinzufügen, Weglassen oder Umformulieren von Angaben kann die Beurteilung des Sachverhalts komplett verändern.

PS: Wie habt ihr das gemacht, als dein Sohn das Geld selbst bekommen sollte? Habt ihr einen Abzweigungsantrag gestellt oder einfach nur eine neue Bankverbindung mitgeteilt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich meine dazu schon mal gelesen zu haben, dass Du nur dann aus dem Rückforderungsanspruch raus bist, wenn das Kind selbst einen Abzweigungsantrag gestellt hat. Nur dann ist das Kind selbst verantwortlich.

Wenn Du das ( zu Unrecht erhaltene Kindergeld) an das Kind weitergegeben hast, bist Du trotzdem selbst rückzahlungspflichtig. Du kannst das weitergeleitete KG allerdings vom Kind zurück verlangen.

Das Gesetz sagt; du als Kindergeldberechtigte, sollst sowas unverzüglich melden, wenn der Sohn die Ausbildung abbricht. Das Ihr kein Kontakt habt, kann die Kindergeldkasse nicht wissen. Ihr hättet eine Abzweigung machen sollen, dann wären alle Briefe immer in Kopie an Ihn + dich gegangen und das Geld auch nur an Ihn und die Rückforderung hätten Sie dann auch Ihm geschickt und nicht dir.

Die Ausbildungsstätte hat damit nichts zu tun und muss sowas dementsprechend nicht melden.

Jetzt wirst du nicht drum rum kommen, das Geld selbst erstatten zu dürfen, weil du die Kindergeldberechtigte bist. Ist halt ziemlich doof gelaufen.

Hi, nur noch als weitere Anmerkungen, vielleicht ist der Anspruch auf Grund der verlorenen Ausbildung nicht gegeben, aber es gibt noch mehr (legale) Möglichkeiten um Kindergeld zu erhalten. Also das dennoch Anspruch bestand.

Wenn du einen Bescheid hast, leg ggfs. Widerspruch ein und Nachweise werden nachgereicht.

Kindergeld für Kinder, Ü18, bitte im Kindergeldmerkblatt gezielt nachlesen.

Wenn es keinen Abzweigungsantrag gegeben hat, bist du der "Ansprechpartner".

Vielleicht kann der Rückzahlungszeitraum verringert werden, und, und....