Kinder in der Nebenkostenabrechnung

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es gibt zwar die möglichkeit den wasserverbrauch nach personen abzurechnen ist meiner ansicht nach NICHT mehr geeignet. grundsätzlich meine ich das man NICHT nach personen sonder nach dem tatsähclichen Verbrauch abrechnen sollte. einen zusätzliche wasseruhr kosten rund 60 euro. was genaueres gibt es einfach nicht. für zuviel gezahltes wasser muss man bedenken das man NICHT NUR das wasser, sonder auch das ABWASSER zahlt. hier wirst du meines erachtens zweimal bestraft. schau mal nach was bei euch im Mietvertrag vereinbart wurde. ich würde mich dagegen aussprechen, und den vermieter darauf hinweisen/auffordern, das ihr die berechnung über einen wasseruhr vorziehen würdet.

Bei den Kosten der Wasserversorgung sind nur die Kosten des tatsächlichen Verbrauchs ansetzbar, die im Verbrauchszeitraum angefallen sind.

Hinsichtlich der Umlage der Betriebskosten gilt § 556 a BGB, wenn eine Vereinbarung über den Umlageschlüssel im Mietvertrag fehlt. Die Betriebskosten sind nach der genannten Vorschrift nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch den Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

Sicher kann man Wasser und Abwasser nach Personen berechnen. Wasseruhr ist halt genauer. Aber bei der Müllabfuhr musst Du eh nach Personen zahlen und da zählen halt Babys und teilweise auch ggf. Gewerbe mit.

In unserem Mietshaus hat sich durch die Geburten von insgesamt 4 Kindern bei 3 Mietparteien von insgesamt 15 Haushalten eine sehr inhomogene Mieterstruktur ergeben. Es wird nur Frisch- und Abwasser nach Personenschlüssel verteilt, was aus meiner Sicht nicht mehr geeignet ist. Die Gesamtkosten hierfür sind im Haus trotz des Zuwachses um 4 Köpfe i.M. und ohne sonstige nennenswerte Veränderungen in der Anzahl der Hausbewohner zum Jahreswechsel 2008/2009 nur um weniger als 1,5% gestiegen. Unser Anteil bei "voller Kopfzahl" für unsere Zwillinge, geb. Dez. 2008, ist jedoch um 77% gestiegen. Fakt ist, dass Babys und Kleinkinder nicht täglich Wannen- oder Duschbäder nehmen und auch nicht die Toilettenspülung nutzen, so dass diese m.E. auch mit einem Abminderungsfaktor berücksichtigt werden können (z.B. 0,5P), was der Regelung des § 556a BGB ja nicht widerspricht "..., der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt." !!! Wenn für alle Mietverträge der Hausgemeinschaft gleichermaßen §556a BGB gilt, kann der Vermieter aus meiner Sicht den Personenverteilerschlüssel dahingehend modifizieren / variieren, wenn man höflich darum bittet. Mit anderen Worten, die Wanne unserer Wohnungsdeckennachbarn (2 Erwachsene) läuft fast täglich auf unsere Kosten voll, was mich, als wir noch zu zweit waren, nicht wirklich gestört hat. Da habe ich allerdings auch nicht hinterfragt, ob und mit welchem Faktor die älteren Kinder im Haus im Verteilerschlüssel berücksichtigt sind. Also eine Frage der Perspektive. Wir haben unsere Vermieterin bereits um Installation einer Kaltwasseruhr gebeten, um eine verursachungsgerechte Abrechnung zu bekommen. Was wir verbrauchen, wollen wir auch bezahlen! Müll läuft übrigens über Wohnflächenanteile. Da wir nach wie vor eine der größten Whg. des Hauses bewohnen, sind wir hier zugegeben nach Geburt unserer Zwillinge etwas in den Vorteil gerutscht und zahlen zum Glück nicht nach Geruchsemission! Grundsätzlich ist die Umlage der sonstigen Betriebskosten nach dem stabilen Parameter der Wohnflächenanteile die fairste und bei Mietvertragsabschluss kalkuliebarste Variante, ansonsten, was messbar ist ...messen!