Vermieter will Baum fällen - müssen die Mieter die Kosten tragen?

3 Antworten

Schau erst mal in den Mietvertrag ob Gartenarbeiten überhaupt als Nebenkosten umlegbar sind. Vielleicht ist die Frage dann schon erledigt.

Das käme auf euren Mietvertrag und den Grund der Maßnahme an :-)

Seit ihr durch Vereinbarung zur Gartenpflege verpflichtet, gehören auch zu leistenden Instandhaltungsarbeiten nicht mehr zu den Pflichten des Vermieters. Ihr hättet die Baumfällung nach Aufforderung zu beauftragen und zu bezahlen; kommt ihr dem nicht nach, kann der Vermieter dies auf eure Kosten veranlassen. Stellt ein morscher Baum nach Starkwind eine akute Gefahr dar, darf er das auf eure Kosten direkt veranlassen (Grundeigentümerhaftung, Verkehrssicherungspflicht).

Denn § 2 BertrKV bestimmt unter 10. "die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, [...]" als umlagefähig :-)

Dass nicht jedes Jahr ein Baum gefällt wird, steht der Betriebskostenumlage nicht entgegen. Die für die Umlage erforderliche Regelmäßigkeit bedeutet nicht, dass jeder einzelne Handgriff jedes Jahr wieder ausgeführt werden muss.

Anders sähe es nur aus, weil ein ungepflegter Baum durch Beschwerden der Nachbarn (nicht einer Mietpartei!) wegen Sicht- und Lichtmangel beseitigt würde (und könnte) - dann dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umlgelegt werden, da es sich hierbei um nichtumlagefähige Instandsetzungskosten handelt.

G imager761

Der Baum gehört dem Grundstückseigentümer. Die Kosten für die Beseitigung trägt der Eigentümer, nicht der Mieter.