Kilometerpauschale & Bahncard 100

1 Antwort

Grundsätzlich ist es in Deutschland so das man alle Ausgaben die im Zusammenhang mit seinem Arbeitsplatz entstehen, absetzen kann. Dies ist in Ihrem Falle bei den Werbungskosten der § 9 A ESt-Gesetz. Sie können aber jetzt schon zu Ihem zuständigen Finanzamt gehen und sich diese Aufwendungen vorab auf Ihrer Steuerkarte eintragen lassen. Sobald es bedenken an ihrer Rechtsauffasssung gibt, die ich teile, wird man Ihnen die entsprechenden § mitteilen. Stand heute ist. Können Sie beides belegen und nachweisbar machen, dann ist auch beides absetzbar.