"Heimfahrt" von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt

1 Antwort

Du hast Dich über das Thema ja offenbar schon etwas informiert. Hast Du dabei auch einen Blick in § 9 Abs.2 Einkommensteuergesetz geworfen? Da ist nämlich eine äußerst ausführliche Regelung dazu getroffen,unter welchen Voraussetzungen Fahrtkosten als WK geltend gemacht werden können. Die heikle Frage ist, welcher der Orte Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Ich würde das für die Wohnung am Studienort bejahen wollen, weil diese zum einen Hauptwohnsitz ist und zum anderen rein faktisch in der Tat überwiegend genutzt wird. Die Fahrt zur elterlichen Wohnung ist dann als Familienheimfahrt ebenfalls unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen absetzbar.

Im übrigen würde Dir kein Finanzbeamter einen Strick draus drehen, wenn Du das einfach mal so bei der Steuererklärung ansetzt. Solange man mit den Tatsachen bei der Wahrheit bleibt, kann einem nichts passieren.