Bahncard 100 als Werbungskosten absetzen, obwohl im November gekauft UND arbeitslos (ALG 1 Bezug)?

3 Antworten

Rein von der Logik wird sich der Finanzbeamte Fragen, wo die berufliche Veranlassung liegt, wenn man keine Arbeit hat.

Also wird er auf private Gründe schließen und das bedeutet "Abzugsverbot"

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du die Bahncard für deine neue Stelle gekauft hast, kannst du sie sehr wohl absetzten. Es muß nur glaubhaft sein. Man kann auch Kosten die man vor Stellenantritt und auch in einem anderen Jahr hatte als Werbungskosten absetzen. Bewerbungskosten sind ja auch häufig in früheren Jahren als der Stellenantritt. In 2011 kannst du nämlich nicht absetzen, da sie nicht in 2011 angefallen sind. Es kommt auf das Jahr der Bezahlung an.

@Topjob: "Nein. Du musst schließlich nachweisen, dass du den Preis der Karte in den nächsten 12 Monaten (also die Laufzeit des Vertrags) auch wirklich für die Firma benötigst."

Aber ich werde ab 1.1.2011 eine neue Stelle antreten! Meine Absicht ist ja lediglich, diese (Werbungs-)Kosten für das Jahr 2010 anzusetzen!