keinen Arbeitsvertrag auf 450 euro?
Hallo. Ich arbeite auf 450 euro basis und habe keinen Arbeitsvertrag bekommen mit der aussage ich werde nach stunden bezahlt und somit brauche ich keinen?!?Das ist nicht wirklich rechtens oder? Mache mir nun auch ein wenig Gedanken da ich schwanger bin und ich nun bammel habe das sie mich einfach kündigen sobald ich meinem arbeitgeber dies mitteile.
Lg
4 Antworten
Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, so gibt es doch sicher eine mündliche Übereinkunft dass du Geld für Arbeitskraft erhälst, was einen Vertrag schon bedgründet (übereinstimmende Willenserklärung). Es gibt doch sicher Zeugen oder sonstige Hinweise um darzulegen, dass du dort arbeitest.
Wenn es keinen schriftlchen Vertrag gibt gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt. Auch ist dein Arbeitsverhältnis unbefristet.
Ich würde mich mal an die Minijobzentrale wenden. Wäre interessant zu wissen ob dein Arbeitgeber dich auch korrekt angemeldet hat.
Auch gilt bei Schwangerschaft Kündigungsschutz.
Auch ist dein Arbeitsverhältnis unbefristet.
D.H. . Richtig und wichtig !!
Das Arbeitverhältnis, Arbeitszeit, Stundenlohn, Urlaub und Ähnliches sollten in einem Arbeitsvertrag fixiert sein. Es sollte deutlich drin stehen, dass der Arbeitnehmer sich verpflichtet, den Arbeitgeber sofort zu informieren, wenn weitere Arbeitsverhältnisse aufgenommen werden oder wenn durch bestehende Minijobs die 450€-Grenze überschritten wird.
Im Arbeitsvertrag, sollte auch geklärt sein, ob der Arbeitnehmer seine Beträge zur Rentenversicherung durch Zuzahlung erhöhen möchte oder nicht.
Die Kündigung eines Minijobs muss schriftlich erfolgen, sonst ist sie ungültig.
Schau mal hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsvertrag.html
Da wird auch sehr anschaulich erläutert welche Rechte man ohne schriftlichen Arbeitsvertrag hat.
Auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind rechtsgültig. Nur wird in einem Streitfall die Beweislage etwas schwieriger. Wegen einer Schwangerschaft zu kündigen - das geht nur in Sonderfällen.