Wohngemeinschaft- einer zieht aus, kann er die Kaution einzeln zurückfordern?

2 Antworten

Das kommt auf den Vermieter an aber in der Regel muss dies dann mit dem neuen WG Bewohner geregelt werden und der Vermieter bleibt außen vor, denn bei einem gemeinsamen Mietvertrag wurde die Kaution ja für die ganze Wohnung hinterlegt.

Wenn Du nachdenkst, wirst Du selbst zu dem Ergebnis kommen, dass die Wohnung auch nach Auszug eines Mitbewohners noch vollständig vermietet bleibt. Also ist der Anspruch auf Auszahlung eines Teils der Kaution auch nicht berechtigt. Letztendlich müssen die verbleibenden Mieter dem Ausscheidenden anteilig die Kaution auszahlen.