Kann ich mit meinen Vorstrafen in Deutschland eine Ausbildung zum Notarfachangestellten beginnrn?
Ende 2018 bin ich wegen Körperverletzung in einem Fall und Sachbeschädigung in zweifällen zu einer Geldstrafe von 3200 (mehr als 90 Tagessätze) verurteilt worden.
Ist es trotzdem möglich, dass ich im September 2024 eine Ausbildung zum Notarfachangestellten beginne?
5 Antworten
Ob Notare grundsätzlich auf Vorlage eines Führungszeugnisses bestehen läßt sich nicht sagen. Das könnten nur Insider wissen.
Klar sein muß Dir aber, das so etwas möglich ist. Der Notar ist kein Freiberufler wie der Rechtsanwalt, sondern Amtsträger. Man bezeichnet derartige Amtsträger ohne feste Besoldung als Gebührenbeamte.
Bei der Ernennung von Notaren wird das Führungszeugnis routinemäßig eingeholt. Kann sein, dass der Notar das auch bei seinen Angestellten und Auszubildenden macht.
In Baden-Württemberg gibt es den Beamtennotar. Im Gegensatz zum Nurnotar und Anwaltsnotar ist der festbesoldeter Justizbeschäftigter und hat dann offenbar auch noch andere Aufgaben als die beiden übrigen Kollegen.
Wenn Du dich bewirbst, musst Du mit Sicherheit ein aktuelles Führungszeugnis abgeben.
Spätestens dann wird es wohl von den meisten eine Ablehnung geben!
Es ist aber möglich, dass die Einträge bereits gelöscht sind! Hast Du dir mal Dein Führungszeugnis angefordert!?!?
PS:
Die wichtigste Info fehlt in Deiner Frage:
Wie alt warst Du in 2018 bzw. bei den Verurteilungen?
Halte ich für eher unwahrscheinlich, dass Dich ein Notar unter solchen Vorbedingungen für eine Ausbildung annimmt.
Die Strafe ist gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG bereits gelöscht.
Kein Problem.
Ja....
Als Rechtsanwaltsgehilfin müssen Sie nur auf Verlangen des Arbeitgebers ein Führungszeugnis vorlegen, wenn Sie sich bewerben. In dem Fall bekommen Sie auch nur das einfache F-Zeugnis ausgestellt, indem kleinere Vorstrafen nicht erfasst werden. Sollte es sich um eine schwerere Strafe handeln, hilft vielleicht ein ehrliches Gespräch mit dem möglichen Ausbilder, in dem Sie ihn um eine Chance bitten.
Möchten Sie dagegen in einer Behörde arbeiten (Justizfachangestellte), wird der Dienstherr von Ihnen das Führungszeugnis der Belegart 0 anfordern, in dem dann aber auch sämtliche Vorstrafen und Einstellungen etc. vermerkt sind. In diesem Fall wird es schon schwieriger, einen Ausbildungsplatz zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
K.Nitschke
Rechtsanwältin
Na ja, bei mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Und: Der Notar ist Amtsträger und hat damit einen anderen Rechtsstatus als der Rechtsanwalt.
der kommentar stammt von einer Anwaltsseite... sorry... der link dazu ließ sich leider nicht posten.. mehrfach probiert...
Ich fände es folgerichtig, das als Notar auch von den Angestellten zu verlangen. Immerhin haben diese die Unterlagen in der Hand und sind im Alltag für eine rechtskonforme Bearbeitung ohne Photoshop verantwortlich.
Im Gegensatz zu Notaren und den früher so bezeichneten Altenpflegern finde ich im Netz aber keine Rechtsvorschriften zum Notarfachangestellten.
Im Schwabenland fungierten die Notariate übrigens sogar als Betreuungsgerichte.