Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

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