Schmerzensgeldforderung in Vollstreckungsbescheid durch Restschuldbefreiung erloschen?

1 Antwort

Soviel ich weiß, sind diese Ansprüche, weil sie auf einer unerlaubten Handlung beruhen, von der Befreiung ausgenommen. Es liegt ja eine vorsätzliche Köperverletzung vor. Ich glaube, in dem Formular, wo das Insolvenzverfahren bzw. Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet wird und die Gläubiger ihre Forderung anmelden können, ist dieser Hinweis bereits enthalten. Schau da nach!

Darunter fällt nur die Geldstrafe aber nicht das Schmerzensgeld. Wenn man nämlich die Geldstrafe nicht zahlt geht man ab ins Gefängnis und wenn man das Schmerzensgeld nicht zahlen kann und auch nix zu pfänden ist dann hat man so schlimm es leider ist, Pech gehabt.

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