Kann ich Kaufpreisforderung verschenken?

2 Antworten

Da sehe ich kein Hindernis. Du kannst die Forderung verschenken. Es ist eine Abtretung mit dem Rechtsgrund einer Schenkung.

Du kannst Deine Forderung an jemand anderen übertragen. Bei Verwandten dürften dabei aufgrund der Freibeträge nichtmal Schenkungssteuern anfallen.

Du könntest natürlich auch die Forderung an ein Inkassobüro übergeben oder selbst den rechtlichen Weg einschlagen und das Ganze an Deinen Anwalt übergeben.