Eigentumsvorbehalt bei Eigentumswohnung bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung?

1 Antwort

umgekehrt, keiner wird den Notar beauftragen den Käufer ins Grundbucheintragen zu lassen, bevor gezahlt ist.

daher ist der Weg:

  • Vertrag

  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung (sichert die Rechte des Käufers)

  • Bereitstellung des Kaufpreises, Grunderwerbsteuer, Einholung aller weiteren Genehmigungen.

  • Notar meldet, "alles ist OK für Vertragserfüllung und umschreibung.

  • Kaufpreisauszahlung an Verkäufer.

  • Antrag des Notars den Käufer als Eigentümer einzutragen (Auflassung)

Der Notar paßt schon auf, das kein Eintragung vor Kaufpreiszahlung erfolgt.