Kann ein schrotthändler Geld zurückverlangen?

2 Antworten

Innerhalb der Verjährungsfrist (gesetzl. 3 Jahre) kann ein Händler Fehler korrigieren.

Ich wurde das dennoch ablehnen und damit begründen, dass Du selbst darüber jetzt keinerlei Kontrolle mehr hast.

Nein kann er nicht. Er hat dir das Zeug so abgenommen. Er hätte es gleich vor Ort prüfen müssen. Der Fehler geht zu seinen Lasten.

Allerdings hat er auch Hausrecht und könnte z.b. damit drohen dir nichts mehr abzunehmen, wenn du mit dem Ausgleich des Fehlers nicht einverstanden bist.

Ergo verweigerst du erstmal das Geld, schaust wie er reagiert und kannst dann entscheiden,was du machst, es steht dir auch frei, dir nen anderen Händler zu suchen.