Steuererklärung bei zuverdienst

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Wenn Du nur die Pausch-Beträge (gestzl. festgelegte Freibeträge wie Werbungskosten usw.) zum Ansatz bringst, brauchst Du keine extra Steuererklärung machen. Nur wenn Du noch andere Einnahmen hast oder nachweisbare höhere Ausgaben als die gesetzlichen Freibeträge. Faustregel: Wer was vom Finanzamt wieder haben will, muss eine Erklärung machen. Wer nichts haben will, kann, muss aber nicht

Was die 600 € Verkaufserlös betrifft, du kannst eine Erklärung machen und es eintragen, zusammen mit allen Quittungen.

Aber ehrlich, ich wüßte nicht unter welcher Rubrik. Du hast ja kein Gewerbe, es ist doch auch nur gelegentlich....

Was ist denn, wenn ich Flaschen sammeln gehen würde, müsste ich dann das Pfand versteuern..........? :-) ich würde es nicht tun....